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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung

Auto Schutzbrief

 

Wer ist versichert?

Sie als Versicherungsnehmer, sowie alle berechtigten Insassen.

 

Was ist versichert?

Versichert ist der im Versicherungsschein benannte Pkw.

 

Wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.

 

Welche Leistungen erwarten Sie?

Die Leistungen der einzelnen Versicherer können stark untereinander abweichen. In der Regel gilt nachstehender Versicherungsumfang:
  • Im Notfall Pannenhilfe bis zu 110,- €,
  • Abschleppen bis zu 160,- €,
  • Bergen ohne Kostenlimit
  • Weiter- oder Heimreise mit dem Mietwagen bis zu 420,- € oder beispielsweise mit der Bahn 1. Klasse und ab 1.200 km Entfernung mit dem Flugzeug in der Economyklasse
  • Ersatzteilversand ins Ausland und Fahrzeugtransport
  • Fahrzeugabholung bei Fahrerausfall
  • Krankenrücktransport ohne Kostenlimit
  • Versand von Arzneimitteln, Brillen und Kontaktlinsen ins Ausland
  • Reiserückruf
  • Versand von Autoschlüsseln
  • Fahrzeug-Verzollung oder Verschrottung nach Diebstahl oder Unfall im Ausland
  • Fahrzeugunterstellung für bis zu zwei Wochen / infolge eines Unfalls oder Panne
  • Rückholung von Kindern, sollten Sie ernsthaft erkranken oder verunglücken, wird eine Begleitperson zur Verfügung gestellt die die Kinder unter 16 Jahren abholt. Erstattet werden die Kosten der gemeinsamen Heimreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Im Todesfall. In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattung des Versicherungsnehmers vor Ort (Ausland) oder die Überführung nach Deutschland, bzw. die Kosten für eine Auslandsbestattung bis zu 5200,- € bezahlt.

 

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.