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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung für Beamte

Prinzipiell richtet sich die kalkulierte Prämie in der Kfz-Versicherung nach der Typklasse, der Regionalklasse und dem Schadenfreiheitsrabatt. Mathematiker analysieren und berechnen die verschiedenen Berufe und so kommen auch die Berufsgruppen wie die Akademiker, Handwerker oder Büroangestellte in besondere Nachlässe.

Bis vor kurzem erhielten nur Beamte einen besonderen Tarif, den "B-Tarif in der Kfz-Versicherung" und fuhren deshalb oft günstiger.

Der B-Tarif ist nicht obligatorisch, es entscheidet jede einzelne Versicherung ob Sie einen entsprechenden Rabatt einräumt. Durch die Vielzahl von Rabattmerkmalen stellt sich die Frage, ist eine Kfz-Versicherung mit Beamtentarif wirklich günstiger als eine Versicherung ohne Beamtentarif?

Wirkliche Antwort erhalten Sie nur durch einen Tarifvergleich!

Wichtig ist zu beachten, welcher Personenkreis das Fahrzeug im Beamtentarif fahren darf. Einige Gesellschaften beschränken dies ausschließlich auf den Versicherungsnehmer, so dass auch Ihr Lebenspartner ausgeschlossen ist, wenn er nicht oder nicht mehr im Beamtenstatus ist.

Wer kann den Beamtenrabatt in der Kfz-Versicherung nutzen?

Referendarinnen/Referendare, Beamtinnen/Beamte, Angestellte im Öffentlichen Dienst, Pensionsberechtigte, Berufssoldaten, Beurlaubte des öffentlichen Dienstes, Familienangehörige von Berechtigten, sowie Witwen/Witwer von Berechtigten.
Die Tarifvergleiche zur Kfz-Versicherung für Beamte zeigen Ihnen in wenigen Minuten, welche Gesellschaften am rabattfreudigsten sind. Der Konkurrenzkampf um jeden einzelnen Kunden tobt, weshalb es sich rentiert, die Angebote zu vergleichen.

Kfz-Versicherung günstig Tarifvergleich

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.