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Kfz-Versicherung

Zu einer günstigen Kfz-Versicherung wechseln?

Ist Ihre Kfz Versicherung auch zu teuer?

In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie pro Jahr sparen können, nutzen Sie unseren Kfz-Tarifvergleich, wir berechnen über 200 Kfz-Tarife und wählen für den für Sie günstigsten Anbieter aus.

Das Angebot können Sie natürlich im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung berechnen und ausdrucken.

Wie viel Geld haben Sie noch zu verschenken? In nur wenigen Minuten wissen Sie es!

 

Wann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln?

  1. Bei Fahrzeugwechsel können Sie sofort bei einer anderen, günstigeren Kfz-Versicherung abschließen.
  2. Ihre bestehende Kfz-Versicherung müssen Sie kündigen und können dann Ihr Auto bei einer neuen Kfz-Versicherung weiterversichern.

 

Wann ist der Wechsel durch eine Kündigung möglich?

  • Versicherungswechsel zum Vertragsende (Hauptfälligkeit) mit einmonatiger Kündigungsfrist. Bei den meisten Verträgen also zum 01. Januar des kommenden Jahres.
    Die Kündigung Ihres „alten“ Kfz-Vertrages muss bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres bei Ihrem Kfz-Versicherer eingegangen sein.
  • Sonderkündigungsrecht und somit Möglichkeit zum Wechsel bei Beitragserhöhung ohne Erhöhung des Leistungsumfangs
  • Sonderkündigungsrecht bei Neueinstufung (bzw. Umstufung) in eine andere Typklasse oder Regionalklasse, wenn dadurch der Beitrag steigt
  • Kündigungsmöglichkeit nach Schadensfall

 

Wie wechseln Sie am besten Ihre Kfz-Versicherung?

Durch Fahrzeugwechsel Wechsel sofort möglich
Siehe Kündigung Fahrzeugwechsel
Durch Kündigung zur Hauptfälligkeit Wechsel zum 01.01. des Jahres möglich
Siehe Kündigung Hauptfälligkeit
Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung Wechsel zum 01.01. des Jahres möglich
Siehe Kündigung Sonderkündigung
   
Formularservice/Download Kfz-Versicherung günstig Tarifvergleich

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Doch das Beste nun zum Schluss; ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem amtlichen Kfz-Kennzeichen kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.