Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen auch Kurzkennzeichen, rote Nummer, Überführungskennzeichen oder Probefahrtkennzeichen dient zur einmaligen Verwendung um eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt, Fahrten zum TÜV bzw. DEKRA oder in die Werkstatt für ein stillgelegtes Fahrzeug zu ermöglichen.
Aussehen
Der Ablauftag wird am rechten Rand des Kurzkennzeichens in einem gelben Hintergrund
eingestanzt. Die Nummernfolge der ersten Beiden Zahlen ist immer „03“ oder
„04“. Die amtliche Siegelplakette ist blau.
Nutzung und Verwendung
Das Kurzkennzeichen kann mit einer Geltungsdauer zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen
bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Nach Ablauf ist das Kurzzeitkennzeichen ungültig und kann vernichtet werden, eine Rückgabe (wie früher) an die Kfz Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Feinstaubplakette bzw. Umweltplakette nach §47a StVZO und eine gültige TÜV Untersuchung nach §29 StVZO sind unerheblich. Rechtliche Grundlage der Kurzkennzeichen ist §16 FZV. Der Halter haftet jedoch trotzdem für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges!
Vorsicht bei Nutzung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Das Kurzzeitkennzeichen entspricht den internationalen Vorschriften,
jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen
Behörden
akzeptiert werden.
Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen,
da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges,
Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen und bei Verwicklungen in Unfällen
von Haftstrafen!
Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko des Fahrzeugshalters bzw. Fahrzeugführer. Dringend wird das Mitführen einer internationalen grünen Versicherungskarte empfohlen.