Kfz-Haftpflichversicherung für das Zollkennzeichen
gilt ebenfalls für das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen
Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungsfahrten von Kraftfahrzeugen in das Ausland und wird zusammen mit einer IVK (internationale grünen Versicherungskarte) geliefert.
Was ist versichert
Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflicht zu den jeweils gültigen
Mindest-Versicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung
ist ausgeschlossen.
Die Ausfuhrkennzeichenversicherung ist Fahrzeug- und Versicherungsdauerabhängig.
Sie müssen für den jeweiligen Fahrzeugtyp eine Haftpflichtversicherung
mit der von Ihnen gewünschten Versicherungsdauer beantragen.
Wer ist versichert
Versichert ist der Versicherungsnehmer und Fahrer für selbstverschuldete Sach- Personen- und Vermoegensschäden zu den jeweils geltenden Versicherungssummen.
Die angebotenen Tarife und Fahrzeugkategorien unterscheiden sich in:
- Pkw und Pkw-Kombi und werden mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
- Lkw und Lieferwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
- Anhänger, Auflieger und Wohnwagen werden mit einer Mindestlaufzeit von 15 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
- Alle anderen Fahrzeuge wie Omnibus, Sattelzug, Alle Sonderfahrzeuge (wie Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen usw.) Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw. werden mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 9 Tagen und einer maximalen Laufzeit von 360 Tagen (1 Jahr) angeboten.
Besonderheiten
Als Nachweis der abgeschlossenen Versicherung erhalten Sie einen gelben 3fach-Satz (ähnlich der frühren Versicherungsdoppelkarte und eine internationale grüne Versicherungskarte (IVK).
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