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Kfz-Versicherung

Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen

Das Diplomatenkennzeichen trägt als erste Nummer die Zahl „0“ die beiden nachstehenden Zahlen nach den Plaketten beziffern das Herkunftsland des Diplomaten. Die weiteren Zahlen sind unerheblich.

Ein Honorarkonsul erhält keine Diplomatenkennzeichen, sondern darf einen "CC"- Corps Consulaire – Aufkleber anbringen. In der Regel erhält dieser Personenkreis nach dem Kürzel des Zulassungsbezirkes eine mit "9" beginnende Ziffernfolge.

Für Botschaftsangehörige oder Konsulatsangehörige beginnt das Kennzeichen üblicher Weise mit "B" oder "BN"

Diese Art von Kennzeichen erhalten nicht nur Diplomaten oder Botschafter sondern auch internationale, zwischenstaatliche Organisationen, deutsche Staatsbürger jedoch nicht.

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.