Kfz-Versicherung: Beitragserhöhung Kündigung
Es gibt 3 Arten wie sich Ihr Beitrag verteuern kann
1. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass
sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines
Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren
Anbieter wechseln.
Der Gesetzgeber hat ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung
festgelegt. Die Kündigung ist wirksam zu dem Zeitpunkt ab
dem die Beitragserhöhung greifen würde. In der Regel
ist dies der 01.01. des Folgejahres bzw. der Ablauf des Vertrages
(siehe Versicherungspolice Ablauf).
Bei einer Beitragserhöhung der KFZ Versicherung kann diese dann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Versicherungsbeitrag um mehr als 25% gegenüber dem ersten Beitrag oder um mehr als 5% zum letzten Beitrag des vergangenen Jahres erhöht.
Die entsprechende Kündigung muss binnen einem Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung schriftlich beim Versicherer vorliegen.
Das Kündigungsrecht besteht auch dann unverändert, wenn eine Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse (Siehe Ziffer 2) oder eine verdeckte Tariferhöhung (Siehe Ziffer 3) die Beitragserhöhung verursacht.
Hinweis: Einige Versicherer teilen erst im Dezember die neuen Prämien für das Folgejahr mit. Ist der Beitrag höher als im bisherigen Versicherungsjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht jedoch der Versicherer gleichzeitig den Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ist es nicht möglich den Versicherungsvertrag aufzuheben.
2. Sonderkündigungsrecht bei Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse
Wenn sich zum neuen Jahr die Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse ändert, dann haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Die Einstufung ersehen Sie aus Ihrer Beitragsrechnung. Vergleichen Sie also ganz einfach die Zahlen Ihrer aktuellen Rechnung mit der vorherigen Rechnung. Führt allerdings die Neueinstufung zu einem niedrigeren Beitrag, dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
3. Sonderkündigungsrecht bei verdeckter Tariferhöhung in der Kfz-Versicherung
Eine verdeckte Tariferhöhung entsteht durch den Schadenfreiheitsrabatt, der im neuen Jahr zu einer Prämiensenkung führt aber gleichzeitig durch Änderung der Typklasse und/oder der Regionalklasse den Beitrag verteuert. Unterm Strich ist somit Ihre Versicherung noch immer günstiger als im Vorjahr, dennoch besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Es ist also entscheidend, wenn keine Rabattgutschrift
erfolgt wäre, dass sich der Beitrag um nicht mehr als 5%
verteuert hat!
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