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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung: Beitragserhöhung Kündigung

 

Es gibt 3 Arten wie sich Ihr Beitrag verteuern kann

 

1. Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Der Gesetzgeber hat ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung festgelegt. Die Kündigung ist wirksam zu dem Zeitpunkt ab dem die Beitragserhöhung greifen würde. In der Regel ist dies der 01.01. des Folgejahres bzw. der Ablauf des Vertrages (siehe Versicherungspolice Ablauf).

Bei einer Beitragserhöhung der KFZ Versicherung kann diese dann außerordentlich gekündigt werden, wenn sich der Versicherungsbeitrag um mehr als 25% gegenüber dem ersten Beitrag oder um mehr als 5% zum letzten Beitrag des vergangenen Jahres erhöht.

Die entsprechende Kündigung muss binnen einem Monat nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung schriftlich beim Versicherer vorliegen.

Das Kündigungsrecht besteht auch dann unverändert, wenn eine Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse (Siehe Ziffer 2) oder eine verdeckte Tariferhöhung (Siehe Ziffer 3) die Beitragserhöhung verursacht.

Hinweis: Einige Versicherer teilen erst im Dezember die neuen Prämien für das Folgejahr mit. Ist der Beitrag höher als im bisherigen Versicherungsjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht jedoch der Versicherer gleichzeitig den Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ist es nicht möglich den Versicherungsvertrag aufzuheben.

 

2. Sonderkündigungsrecht bei Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse

Wenn sich zum neuen Jahr die Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse ändert, dann haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Die Einstufung ersehen Sie aus Ihrer Beitragsrechnung. Vergleichen Sie also ganz einfach die Zahlen Ihrer aktuellen Rechnung mit der vorherigen Rechnung. Führt allerdings die Neueinstufung zu einem niedrigeren Beitrag, dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

 

3. Sonderkündigungsrecht bei verdeckter Tariferhöhung in der Kfz-Versicherung

Eine verdeckte Tariferhöhung entsteht durch den Schadenfreiheitsrabatt, der im neuen Jahr zu einer Prämiensenkung führt aber gleichzeitig durch Änderung der Typklasse und/oder der Regionalklasse den Beitrag verteuert. Unterm Strich ist somit Ihre Versicherung noch immer günstiger als im Vorjahr, dennoch besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Es ist also entscheidend, wenn keine Rabattgutschrift erfolgt wäre, dass sich der Beitrag um nicht mehr als 5% verteuert hat!

Formularservice/Download

Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.