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Kfz-Versicherung

Kfz-Kennzeichen / Eurokennzeichen / Nummernschild

Eurokennzeichen/Kfz-Kennzeichen/Nummernschild

Das Eurokennzeichen (Nummernschild) wurden Ende des Jahres 2000 einheitlich in Deutschland Pflicht.
Um mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können wurde festgelegt, dass das Kfz-Kennzeichen reflektierend sein muss.

Das Eurokennzeichen soll die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten symbolisieren.

Dieses Kfz-Kennzeichen hat am linken Rand des Kennzeichenschildes ein blaues Band und 12 Sterne, welche die Mitgliedstaaten symbolisieren. Darunter befindet sich das Nationalitätszeichen des entsprechenden Landes.

Mitgliedstaaten der Eurokennzeichen

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.