Kfz-Kennzeichen / Eurokennzeichen / Nummernschild
Das Eurokennzeichen (Nummernschild) wurden Ende des Jahres
2000 einheitlich in Deutschland Pflicht.
Um
mehr Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten zu können wurde festgelegt,
dass das Kfz-Kennzeichen reflektierend sein muss.
Das Eurokennzeichen soll die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten symbolisieren.
Dieses Kfz-Kennzeichen hat am linken Rand des Kennzeichenschildes ein blaues Band und 12 Sterne, welche die Mitgliedstaaten symbolisieren. Darunter befindet sich das Nationalitätszeichen des entsprechenden Landes.
Mitgliedstaaten der Eurokennzeichen
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich Großbritannien
- Zypern
Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
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