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Kfz-Versicherung

Schadenfreiheitsrabatt (SFR) in der Kfz-Haftpflicht-Versicherung

Für jedes Jahr unfallfreies Fahren kommen Sie im darauf folgenden Jahr –zur Hauptfälligkeit- in einen höheren (besseren) Schadenfreiheitsrabatt.

Versichern Sie erstmalig ein Fahrzeug im laufenden Jahr, so erhalten Sie zur nächsten Hauptfälligkeit (in der Regel der 01.01. des darauf folgenden Jahres) bereits eine bessere Schadenfreiheitsklasse, wenn der Beginn vor dem 01.07. des laufenden Kalenderjahres war. Das heißt, Ihr Fahrzeug muss also im laufenden Versicherungsjahr mindestens 6 Monate versichert gewesen sein. Ist der Versicherungsvertrag erst nach dem 01.07. geschlossen erhalten Sie die nächste bessere Schadenfreiheitsklasse erst nach Beginn des 2. Kalenderjahres!

Beispiel:

Versicherungsbeginn als Führerscheinneuling:

Beginn der Versicherung vor dem 30.06.2010 des Jahres mit
Schadenfreiheitsklasse 0 mit 230/240% je nach Versicherer
Rückstufung am 01.01.2011 des darauf folgenden Jahres auf SF ½ mit 125%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 1 mit 100%
Rückstufung am 01.01.2013 auf SFR 2 mit 85%

Beginn der Versicherung nach dem 30.06. des Jahres mit
Schadenfreiheitsklasse 0 mit 230/240% je nach Versicherer
Keine Rückstufung am 01.01.2011 – Sie zahlen weiterhin 230/240%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR ½ mit 140 %
am 01.01.2013 auf SFR 1 mit 100 %

 

Fahranfänger mit Führerschein länger als 3 Jahre

Beginn der Versicherung vor dem 30.06.2010 des Jahres mit
Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 mit 140%
Rückstufung am 01.01.2011 auf SFR 1 des darauf folgenden Jahres auf 100%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 2 mit 85%

Beginn der Versicherung nach dem 30.06. des Jahres mit
Schadenfreiheitsklasse SFR ½ mit 140%
Keine Rückstufung am 01.01.2011 - Sie zahlen weiterhin 140%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 1 mit 100%

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in dieser Zeit keinen zahlungspflichtigen Schaden verursachen!

In der Regel ist der Versicherer mit der Rückdatierung des Versicherungsschutzes zum 30.06. oder auch 01.01. einverstanden. Das kostet Sie aber auch die ab diesem Zeitpunkt anfallende Versicherungsprämie.

 

Schadenfreiheitsklassen und Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Es gibt unterschiedliche Gruppen zur Erreichung des Schadenfreiheitsrabattes, wir haben Ihnen deshalb zur besseren Übersichert die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt.

Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen für PKW
(Haftpflicht und Vollkasko)

Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen für Motorräder
(Haftpflicht und Vollkasko)

Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen für Kleinkrafträder
(Haftpflicht und Vollkasko)

Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklassen für Wohnmobile
(Haftpflicht und Vollkasko)

 

Schadenfreiheitsrabatt bei Versichererwechsel

Bei Wechsel des Versicherers wird nicht der Schadenfreiheitsrabatt oder der Beitragssatz an den neuen Versicherer übertragen. Vielmehr erfragt der neue Versicherer beim vorherigen Versicherer die Anzahl der schadenfreien gefahrenen Jahre und die Anzahl der Schäden des vergangenen Jahres. Der neue Versicherer errechnet dann gemäß seiner eigenen Tarifbestimmungen den "neuen individuell gültigen" Schadenfreiheitsrabatt, der Ihrer Kfz-Versicherung dann zugerechnet wird.

 

Rückstufung im Schadensfall

Im Falle eines Schadens wird zum Beginn, in der Regel der 01.01. - eine in den Tarifbestimmungen Ihres Versicherers, bei dem Sie zu Beginn des neuen Versicherungsjahres versichert sind, festgelegte Anzahl an schadenfreien Jahren abgezogen. Der neue Schadenfreiheitsrabatt ergibt sich aus der Zahl der verbliebenen schadenfreien Jahre. Der neue Versicherer erkundigt sich beim Vorherigen und stuft Ihre Kfz-Versicherung entsprechend ein.

Dies geschieht getrennt nach Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es kein Rabattsystem, sie wird immer mit 100% - auch nach einem Schadensfall - in Rechnung gestellt.

 

Durch Wechsel des Versicherers den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes verhindern

Den Rabatt durch zügigen Wechsel der Versicherung retten zu wollen, funktioniert nicht. Denn der neue Versicherer erkundigt sich beim Vorherigen und stuft entsprechend ein. Teilweise mit großer Verzögerung. Durch die unterschiedlichen Einstufungssysteme kann es sein, dass Sie trotz des eingetreten Schadens tatsächlich günstiger fahren, es könnte aber auch teuerer werden. In jedem Fall sollten Sie vor einem Wechsel des Versicherers die neue SFR-Einstufung klären und erst dann eine neue Kfz-Versicherung abschließen.

 

Rabattretter von Schadenfreiheitsrabatt

Der Rabattretter schützt sehr hoch eingestufte Verträge (25% oder 30%) gegen eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bei einem schuldhaften Schaden und ist bei vielen Kfz Versicherern automatisch und kostenfrei in Ihrer Kfz-Versicherung eingeschlossen.

 

Rabattschutz von Schadenfreiheitsrabatt

Vorsicht! Manche Versicherer lassen sich dies oft teuer bezahlen und Sie binden sich an die Gesellschaft, da der Rabattschutz oft nur bei dem Versicherer angerechnet wird, bei dem der Schaden eingetreten ist. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer hat der Rabattretter dann keinen Einfluss, denn Ihre Gesellschaft teilt dem neuen Versicherer die schadenfrei gefahrenen Jahre und die regulierten Schäden mit. Somit wird Ihr Kfz-Versicherungsvertrag entsprechend neu (und somit wahrscheinlich schlechter) eingestuft.

Es gibt jedoch auch Gesellschaften, die den Rabattretter berücksichtigen. Prüfen Sie vor Abschluss wie viel Sie der angebotene Rabattschutz wirklich kostet und welche Auskunft eine weitere Nachversicherung im Falle eines Schadens erhält.

 

Rückkauf von Schadenfreiheitsrabatt

Die Rückstufung kann innerhalb von sechs Monaten, selbst wenn der Versicherer den Schaden bereits beglichen hat, gegen Rückzahlung der geleisteten Zahlungen des Versicherers verhindert werden. Einige Versicherer bieten die Rückkaufsmöglichkeit des Schadenfreiheitsrabattes auch in der Vollkaskoversicherung an.

Bei Schäden bis 500 € ist der Versicherer in der Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Versicherungsnehmer auf die Möglichkeit des Rückkaufs aufmerksam zu machen.

Häufig lohnt es sich, Schäden bis 1000 € selbst zu übernehmen um eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes zu vermeiden. Bereits vor einer Erstattung können Sie sich durch Ihre Versicherungsgesellschaft errechnen lassen bis zu welchem Schadensbetrag es sich lohnt diesen selbst zu begleichen. Bei zwei Schäden in einem Jahr rechnet es sich meist, die Versicherung den größeren Schaden zahlen zu lassen und den kleineren selbst zu übernehmen.

 

Überschreibung des Schadenfreiheitsrabattes

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die schadenfrei gefahrene Zeit von einem Vertrag auf einen Anderen übertragen werden. Man unterscheidet dabei die Übertragung:

  • von einem bisherigen Fahrzeug auf ein Ersatzfahrzeug
  • von einem ausgeschiedenen Fahrzeug auf ein verbleibendes Fahrzeug

 

Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes aus dem Vertrag eines Dritten

Die Übertragung funktioniert meist nur noch zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern oder zwischen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Geschwistern, Großeltern, Enkeln und Lebenspartnern.

Sofern der Dritte verstorben ist, muss die Beantragung zur Abtretung der Schadenfreiheitsklasse innerhalb von 6 Monaten nach dem Todeszeitpunkt beantragt werden, sonst ist die Möglichkeit zur Anrechnung der Schadenfreiheit ausgeschlossen.

Wer den Rabatt übernehmen will, muss glaubhaft machen, dass er das Fahrzeug regelmäßig gefahren hat. Bei gleicher Wohnanschrift ist das durchaus glaubhaft zu machen.

Bei Tod des Dritten erfolgt diese Erklärung ausschließlich durch den Versicherungsnehmer, bei Ehegatten kann diese Erklärung ganz entfallen.

Sie können dabei auch nur so viele Schadenfreiheitsrabatt-Klassen vom bestehenden Rabatt des Abtreters erhalten, wie Sie anhand der Zahl Ihrer Führerscheinjahre selbst hätten erfahren können.

Beispiel: 50% Rabatt können nicht an einen Fahrer mit 2 Jahre Führerschein übertragen werden, da dieser innerhalb dieser Zeit keine 50% Schadenfreiheitsrabatt durch Fahrpraxis hätte erwerben können. Aus dem zu übertragenden Vertrag könnten maximal 85% übertragen werden, der Rest auf 50% wäre verloren.

 

Verlust des Schadenfreiheitsrabattes

(Aussetzung wegen nicht Wiederanmeldung eines eigenes Fahrzeuges bspw. wegen Firmenfahrzeug oder Auslandsaufenthalt u.s.w.)

In der Regel verliert man eine Schadenfreiheitsrabatt-Klasse pro Jahr der Aussetzung. Sind die "eingefahrenen" Rabattgruppen aufgebraucht starten Sie wieder mit SF ½ = 140%. Es gibt jedoch sehr unterschiedliche Regelungen und Handhabungen bei den Gesellschaften, lesen Sie bitte die jeweiligen Tarifbestimmungen oder informieren Sie sich direkt bei ihren Versicherer.

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Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.