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Kfz-Versicherung

Kfz Versicherung

Wissenswertes und Wichtiges: Kfz-Prämie, Schadenfreiheitsrabatt, Sonderrabatt, Neulinge

Wie teuer die Versicherung für Ihren PKW ausfällt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig.

 

Kosten bei Fahrzeugart und Zulassungsort
In erster Linie kommt es natürlich auf Ihren PKW an. Fahren Sie ein Auto, das bei den Versicherern mit hoher Schadenhäufigkeit und hohen Reparaturkosten eingestuft ist (z.B. Golf GTI), müssen Sie mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen. Diese Einstufung nach Schadenhäufigkeit und Reparaturkostenhöhe nennen die Versicherer "Typklassen". Als nächstes kommt es darauf an, wo Sie Ihren PKW zulassen. Ländliche Regionen sind hier fast immer günstiger als Großstädte. Der Versicherer nennt dies "Regionalklassen".

 

Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadensfreiheitsrabatt (auch Schadensfreiheitsklasse bzw. SFR) hängt davon ab, wie viele Jahre Sie schadensfrei gefahren sind. Je höher der Schadensfreiheitsrabatt, desto günstiger die Versicherungsprämie. Im besten Fall zahlen Sie oft nur 30% der Grundprämie. Hat es in den letzten Jahren öfters mal "gekracht" können aber auch bis zu 245% der Grundprämie fällig werden. Im Schadensfall wird der SFR zurückgestuft.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jedes Kraftfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem Dritten durch einen verschuldeten Unfall zufügen. Sie haben keine Wahl - fahren Sie ein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung wird dies mit bis zu 8 Punkten und einer Geldbusse bis zu 1200,- € bestraft.

 

Wie ermitteln Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
Bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrages wird die bisherige schadenfreie Zeit angerechnet.
Diese schadenfreie Zeit ist gekennzeichnet durch eine SF-Klasse mit einem zugehörigen Beitrags- bzw. Prozentsatz und gilt separat für die Kfz-Haftpflicht und für die Vollkasko. Die Berechnungsgrundlage für die Teilkasko ist immer 100%.

Wechseln Sie von einer anderen Versicherung zu uns, fordern wir von Ihrem bisherigen Versicherer eine Bescheinigung über Ihren Vertragsverlauf an. Diese Bescheinigung ist ausschlaggebend für die endgültige Einstufung Ihres Vertrages.

 

Auf welche Besonderheiten im Zusammenhang mit Ihrer SF-Klasse sollten Sie achten
Im Grundsatz können Sie die für Sie maßgebliche SF-Klasse Ihrer aktuellen Beitragsrechnung für das laufende Kalenderjahr entnehmen. Liegt Ihnen lediglich die SF-Klasse für das vergangene Kalenderjahr vor oder möchten Sie ein Beitragsangebot für das nächste Jahr erstellen, addieren Sie für Ihr Angebot bitte eine SF-Klasse hinzu, sofern zwischenzeitlich kein Schadenfall eingetreten ist.

Sollte Ihr Vertrag bereits in der höchsten SF-Klasse sein (z. B. SF 25 oder höher = 30% für Pkw), bleibt es bei dieser SF-Klasse. Sollte im laufenden Kalenderjahr ein Schadenfall mit Ihrem Pkw eingetreten sein, für den Ihre derzeitige Versicherung Entschädigungsleistungen erbracht oder eine Rückstellung gebildet hat, wird Ihr Vertrag im darauf folgenden Kalenderjahr zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nach den jeweiligen Regelungen des Versicherers, die nicht mit denen Ihres derzeitigen Versicherers übereinstimmen müssen.

Die Beitrags- bzw. Prozentsätze zu den SF-Klassen können zwischen den verschiedenen Kfz-Versicherern abweichen. Bitte verwenden Sie bei Ihrer Angebotserstellung deshalb ausschließlich Ihre SF-Klasse und nicht den Beitragssatz.

 

Wie können Sie Schadenfreiheitsrabatte übertragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die schadenfrei gefahrene Zeit von einem Vertrag auf einen Anderen übertragen werden. Man unterscheidet dabei die Übertragung:

  • von einem bisherigen Fahrzeug auf ein Ersatzfahrzeug
  • von einem ausgeschiedenen Fahrzeug auf ein verbleibendes Fahrzeug
  • von einem zuerst versicherten Fahrzeug auf ein weiteres, neu hinzukommendes Fahrzeug, aus dem Vertrag eines Dritten

Dritte können sein:
Ehepartner, Eltern oder Kinder des Versicherungsnehmers oder mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Großeltern, Enkel, Geschwister oder Lebenspartner.

 

Verlust von Schadenfreiheitsrabatt durch Unterbrechung
In der Regel verlieren Sie nach einer Aussetzung von mehr als 7 Jahren den erworbenen Schadenfreiheitsrabatt.

 

Welche Sonderrabatte gibt es (Rabattmerkmale)
Besonders unübersichtlich ist der Dschungel der Kfz-Versicherung durch die zusätzlichen Rabatte geworden.
So gewähren die Versicherer Rabatte, wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, wenn Sie pro Jahr nur wenige Kilometer fahren (z. B Wenigfahrer bis 6000 km pro Jahr oder Wenigfahrer bis 9000 km pro Jahr), oder Bus- und Bahnfahrer-Rabatt, wenn Sie eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. die Bahncard) besitzen.
Auch der Stellplatz Ihres PKW nachts ist wichtig. Parkt das Auto auf der Straße oder in Ihrer eigenen Garage oder abschließbaren Tiefgarage? Sind Sie Einzelfahrer, Partnerfahrer (z. B. Sie und ihr Lebenspartner zwischen 23 und 70 Jahren) Mehrfahrer (nur Personen zwischen 23 und 70 Jahre) Familienfahrer (ältestes Kind in der Familie ist max. 15 Jahre alt) Berufsgruppenrabatt (Berufausübung eines statistisch günstigen Risikos.
Nichtraucherrabatt, Ladyrabatt und viele mehr weitere Nachlässe wie EASY-Drive (Werkstattbindung) können bis zu 15% Ersparnis bewirken oder wenn Sie im Beamtenstatus oder öffentlichen Dienst tätig sind.

 

Wichtig für Kfz-Neulinge
Durch die Anmeldung des Fahrzeuges als Zweitwagen bei einem Familienangehörigen erfolgt die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse günstiger als in einem Anfängertarif. Die schadenfreie Versicherungszeit (mindestens ein Kalenderjahr) kann auf den eigentlichen Fahrer übernommen werden.

 

Rechtliches in eigener Sache
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.