Kfz Versicherung
Wissenswertes und Wichtiges: Kfz-Prämie, Schadenfreiheitsrabatt, Sonderrabatt, Neulinge
Wie teuer die Versicherung für Ihren PKW ausfällt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig.
Kosten bei Fahrzeugart und Zulassungsort
In erster Linie kommt es natürlich auf Ihren PKW an. Fahren
Sie ein Auto, das bei den Versicherern mit hoher Schadenhäufigkeit
und hohen Reparaturkosten eingestuft ist (z.B. Golf GTI), müssen
Sie mit einer höheren Versicherungsprämie rechnen. Diese
Einstufung nach Schadenhäufigkeit und Reparaturkostenhöhe
nennen die Versicherer "Typklassen". Als nächstes
kommt es darauf an, wo Sie Ihren PKW zulassen. Ländliche Regionen
sind hier fast immer günstiger als
Großstädte. Der Versicherer nennt dies "Regionalklassen".
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadensfreiheitsrabatt (auch Schadensfreiheitsklasse bzw.
SFR) hängt davon ab, wie viele Jahre Sie schadensfrei gefahren
sind. Je höher der Schadensfreiheitsrabatt, desto günstiger
die Versicherungsprämie. Im besten Fall zahlen Sie oft nur
30% der Grundprämie. Hat es in den letzten Jahren öfters
mal "gekracht" können aber auch bis zu 245% der
Grundprämie fällig werden. Im Schadensfall wird der SFR
zurückgestuft.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht für jedes Kraftfahrzeug. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie einem Dritten durch einen verschuldeten Unfall zufügen. Sie haben keine Wahl - fahren Sie ein Kraftfahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung wird dies mit bis zu 8 Punkten und einer Geldbusse bis zu 1200,- € bestraft.
Wie ermitteln Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse
(SF-Klasse)
Bei der Berechnung Ihres Versicherungsbeitrages wird die bisherige
schadenfreie Zeit angerechnet.
Diese schadenfreie Zeit ist gekennzeichnet durch eine SF-Klasse mit
einem zugehörigen Beitrags- bzw. Prozentsatz und gilt separat
für die Kfz-Haftpflicht und für die Vollkasko. Die Berechnungsgrundlage
für die Teilkasko ist immer 100%.
Wechseln Sie von einer anderen Versicherung zu uns, fordern wir von Ihrem bisherigen Versicherer eine Bescheinigung über Ihren Vertragsverlauf an. Diese Bescheinigung ist ausschlaggebend für die endgültige Einstufung Ihres Vertrages.
Auf welche Besonderheiten im Zusammenhang mit Ihrer SF-Klasse sollten
Sie achten
Im Grundsatz können Sie die für Sie maßgebliche SF-Klasse
Ihrer aktuellen Beitragsrechnung für das laufende Kalenderjahr
entnehmen. Liegt Ihnen lediglich die SF-Klasse für das vergangene
Kalenderjahr vor oder möchten Sie ein Beitragsangebot für
das nächste Jahr erstellen, addieren Sie für Ihr Angebot
bitte eine SF-Klasse hinzu, sofern zwischenzeitlich kein Schadenfall
eingetreten ist.
Sollte Ihr Vertrag bereits in der höchsten SF-Klasse sein (z. B. SF 25 oder höher = 30% für Pkw), bleibt es bei dieser SF-Klasse. Sollte im laufenden Kalenderjahr ein Schadenfall mit Ihrem Pkw eingetreten sein, für den Ihre derzeitige Versicherung Entschädigungsleistungen erbracht oder eine Rückstellung gebildet hat, wird Ihr Vertrag im darauf folgenden Kalenderjahr zurückgestuft. Eine Rückstufung erfolgt nach den jeweiligen Regelungen des Versicherers, die nicht mit denen Ihres derzeitigen Versicherers übereinstimmen müssen.
Die Beitrags- bzw. Prozentsätze zu den SF-Klassen können zwischen den verschiedenen Kfz-Versicherern abweichen. Bitte verwenden Sie bei Ihrer Angebotserstellung deshalb ausschließlich Ihre SF-Klasse und nicht den Beitragssatz.
Wie können Sie Schadenfreiheitsrabatte übertragen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die schadenfrei gefahrene
Zeit von einem Vertrag auf einen Anderen übertragen werden.
Man unterscheidet dabei die Übertragung:
- von einem bisherigen Fahrzeug auf ein Ersatzfahrzeug
- von einem ausgeschiedenen Fahrzeug auf ein verbleibendes Fahrzeug
- von einem zuerst versicherten Fahrzeug auf ein weiteres, neu hinzukommendes Fahrzeug, aus dem Vertrag eines Dritten
Dritte können sein:
Ehepartner, Eltern oder Kinder des Versicherungsnehmers
oder mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende
Großeltern, Enkel, Geschwister oder Lebenspartner.
Verlust von Schadenfreiheitsrabatt durch Unterbrechung
In der Regel verlieren Sie nach einer Aussetzung von mehr als 7 Jahren den
erworbenen Schadenfreiheitsrabatt.
Welche Sonderrabatte gibt es (Rabattmerkmale)
Besonders unübersichtlich ist der Dschungel der Kfz-Versicherung durch
die zusätzlichen Rabatte geworden.
So gewähren die Versicherer Rabatte, wenn es sich um einen Zweitwagen
handelt, wenn Sie pro Jahr nur wenige Kilometer fahren (z. B Wenigfahrer bis
6000 km pro Jahr oder Wenigfahrer bis 9000 km pro Jahr), oder Bus- und Bahnfahrer-Rabatt,
wenn Sie eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. die
Bahncard) besitzen.
Auch der Stellplatz Ihres PKW nachts ist wichtig. Parkt das Auto auf der Straße
oder in Ihrer eigenen Garage oder abschließbaren Tiefgarage? Sind Sie
Einzelfahrer, Partnerfahrer (z. B. Sie und ihr Lebenspartner zwischen 23 und
70 Jahren) Mehrfahrer
(nur Personen zwischen 23 und 70 Jahre) Familienfahrer (ältestes Kind
in der Familie ist max. 15 Jahre alt) Berufsgruppenrabatt (Berufausübung
eines statistisch günstigen Risikos.
Nichtraucherrabatt, Ladyrabatt und viele mehr weitere Nachlässe wie EASY-Drive
(Werkstattbindung) können bis zu 15% Ersparnis bewirken oder wenn Sie im
Beamtenstatus oder öffentlichen
Dienst tätig sind.
Wichtig für Kfz-Neulinge
Durch die Anmeldung des Fahrzeuges als Zweitwagen bei einem Familienangehörigen
erfolgt die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse günstiger als in einem
Anfängertarif. Die schadenfreie Versicherungszeit (mindestens ein Kalenderjahr)
kann auf den eigentlichen Fahrer übernommen werden.
Rechtliches in eigener Sache
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte,
weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen.
Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen
der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.