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Kfz-Versicherung

eVB Informationen für das Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen wird auch Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen, rote Nummer, rote Kennzeichen oder Prüfungsfahrtkennzeichen genannt.

eVB Informationen für das Kurzzeitkennzeichen

 

Sie müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eVB (eVB-Nummmer) vorlegen. Das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) gilt seit 2009. Die eVB erhalten Sie binnen 2 Minuten in unserem Onlineshop und können diese jederzeit kostenlos in unserem eVB-Freischaltportal aktivieren bzw. freischalten.

Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die eVB ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet werden und dient als Nachweis der abgeschlossenen Kurzzeitkennzeichen Versicherung.
Der GdV teilt dann eine eVB-Nummer zu und schaltet diese dann bundesweit bei allen Zulassungsstellen in Deutschland für die Kurzzeitkennzeichenversicherung frei.

 

 

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* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungs- und Mehrwertsteuer.

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.