eVB Informationen für das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen wird auch Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen, rote Nummer, rote Kennzeichen oder Prüfungsfahrtkennzeichen genannt.
Sie müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eVB (eVB-Nummmer) vorlegen. Das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) gilt seit 2009. Die eVB erhalten Sie binnen 2 Minuten in unserem Onlineshop und können diese jederzeit kostenlos in unserem eVB-Freischaltportal aktivieren bzw. freischalten.
Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch
die eVB ersetzt. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten
(Name, Vorname und Anschrift) an den GdV (Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft) gemeldet werden und dient als Nachweis
der abgeschlossenen Kurzzeitkennzeichen Versicherung.
Der GdV teilt dann eine eVB-Nummer zu und schaltet diese dann bundesweit
bei allen Zulassungsstellen in Deutschland für die Kurzzeitkennzeichenversicherung frei.
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