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Kfz-Versicherung

Kfz Versicherung

Kfz Haftpflichtversicherung für Mofa, Moped, Mokick

 

Welche Schadenfälle sind versichert?

Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug

  • Personen verletzt oder getötet,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen

 

Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Deckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer - als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Welche Vertragsformen gibt es?

Grundbestandteil ist stets die Haftpflicht-Deckung.

Zusätzlich können Sie abschließen:

 

Was kostet die Versicherung?

Der Jahresbeitrag für die Kfz-Haftpflichtdeckung incl. Vers.-Steuer bei

100 Mio. incl. Teilkasko mit 150,- Selbstbehalt 55,- € 110,00 € pro Jahr

50 Mio. incl. Teilkasko ohne Selbstbehalt 120,00 € pro Jahr

 

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

  • Wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
  • Wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht kein gültiger Führerschein
  • Erzielung von Höchstgeschwindigkeit (Renn-/Wettfahrten)
  • Alkohol und andere berauschende Mittel (Regress)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Vorsatz)
  • Fahrer- oder Unfallflucht (Regress)
  • Umbauten die nicht vom TÜV abgenommen sind

 

Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)?

Anstatt einer Versicherungsdoppelkarte erhalten Sie das Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen ist gleichzeitig das Nummernschild für Ihr Moped, Mofa bzw. Mokick. Das Nummernschild erhalten Sie nach Beitragszahlung und gegen Vorlage der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs Die Farbe der Nummernschilder wechselt jährlich. So kann die Polizei sofort erkennen, dass Sie ordnungsgemäß versichert sind.

Üblicherweise ist das Fahrzeug jeweils vom 01.03. des laufenden Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres versichert.

 

Besonders zu beachten?

Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch, sie muss jedes Jahr neu abgeschlossen werden.

 

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.