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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung

Kfz-Rechtsschutzversicherung

 

Wer ist versichert?

Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs zu Lande, sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge.

Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs:
Sie, Ihr Lebenspartner und die minderjährigen Kinder- als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln sowie als Eigentümer oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern

 

Was ist versichert?

Schadenersatz-Rechtsschutz:
  • die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder
  • die Höhe des Schadens - bei schwerer Verletzung streiten sich die gegnerischen Parteien oft um die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente.
Straf-Rechtsschutz

Unterstützen bei der Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorwurf von Vorsatz oder Fahrlässigkeit; z. B. fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall oder fahrlässige Verkehrsgefährdung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit z. B:
  • zu schnell gefahren zu sein,
  • den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder
  • eine rote Ampel missachtet zu haben.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z. B. wegen
  • Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen,
  • Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder
  • Führen eines Fahrtenbuches.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug gibt es den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; z. B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, wie z. B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.
Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Erstattet werden:
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugengebühren
  • Kosten der Gegenseite, soweit sie von Ihnen zu tragen sind
  • Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters
  • Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, z.B. bei Autokauf, Autoreparatur ect.
  • Kautionsstellung bei Strafverfahren
  • Reisekosten, bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen

 

Wo sind Sie versichert?

Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.

 

Was ist nicht versichert?

  • bei Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • ohne Zulassung des Fahrzeugs,
  • für den unberechtigten Fahrer,
  • bei Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes,
  • bei Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Nuklear- und Bergbauschäden.
  • Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

 

Besonders zu beachten

Für verschiedene Versicherungsleistungen gilt eine Wartefrist von 3 Monaten.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.