Kfz-Versicherung
Kfz-Rechtsschutzversicherung
Wer ist versichert?
Sie als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse des versicherten Fahrzeugs zu Lande, sowie als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs:
Sie, Ihr Lebenspartner und die minderjährigen Kinder- als
Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste in öffentlichen
und privaten Verkehrsmitteln sowie als Eigentümer oder Fahrer
von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern
Was ist versichert?
Schadenersatz-Rechtsschutz:- die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall oder
- die Höhe des Schadens - bei schwerer Verletzung streiten sich die gegnerischen Parteien oft um die Höhe des Schmerzensgeldes oder der Rente.
Unterstützen bei der Verteidigung in einem Strafverfahren bei verkehrsrechtlichen Vergehen, bei Vorwurf von Vorsatz oder Fahrlässigkeit; z. B. fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall oder fahrlässige Verkehrsgefährdung.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit z. B:
- zu schnell gefahren zu sein,
- den Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder
- eine rote Ampel missachtet zu haben.
Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, z. B. wegen
- Einschränkung oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen,
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis oder
- Führen eines Fahrtenbuches.
Zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen und Besitzrechten am Fahrzeug gibt es den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; z. B. bei Streit aus einem Kauf-, Reparatur-, Leasing- oder Versicherungsvertrag.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, wie z. B. bei Streitigkeiten um die Kfz-Steuer.
Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Erstattet werden:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten
- Zeugengebühren
- Kosten der Gegenseite, soweit sie von Ihnen zu tragen sind
- Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters
- Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen, z.B. bei Autokauf, Autoreparatur ect.
- Kautionsstellung bei Strafverfahren
- Reisekosten, bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen
Wo sind Sie versichert?
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas.
Was ist nicht versichert?
- bei Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- ohne Zulassung des Fahrzeugs,
- für den unberechtigten Fahrer,
- bei Ordnungswidrigkeiten- oder Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes,
- bei Schäden durch Krieg, Aufruhr, Streik, Nuklear- und Bergbauschäden.
- Bei Verurteilung wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.
Besonders zu beachten
Für verschiedene Versicherungsleistungen gilt eine Wartefrist von 3 Monaten.