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Kfz-Versicherung

Kfz Versicherung

Kfz Haftpflichtversicherung für Motorrad und Kraftrad (Krad)

 

Welche Schadenfälle sind versichert?

Versichert sind Schäden, bei denen durch Ihr Fahrzeug

  • Personen verletzt oder getötet,
  • Sachen beschädigt oder zerstört werden,
  • oder Vermögensschäden entstehen

 

Bis zu welcher Höhe besteht Versicherungsschutz?

In der Kfz-Haftpflichtversicherung können bis zu 100 Mio. € alternativ 50 Mio. € oder die gesetzliche Mindestdeckung versichert werden. Damit werden alle berechtigten Ansprüche ohne Limit ersetzt, jedoch gilt pro geschädigter Person ein Höchstbetrag von 8 Mio. € und 12 Mio. € - je nach Versicherer - als Deckungsschutz. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich zudem ohne Begrenzung um die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

Welche Vertragsformen gibt es?

Grundbestandteil der Kfz-Versicherung ist stets die Haftpflicht-Deckung.

Zusätzlich können Sie abschließen:

 

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

  • Wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
  • Wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
  • kein gültiger Führerschein
  • Erzielung von Höchstgeschwindigkeit (Renn-/Wettfahrten)
  • Alkohol und andere berauschende Mittel (Regress)
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden (Vorsatz)
  • Fahrer- oder Unfallflucht (Regress)
  • Umbauten die nicht vom TÜV abgenommen sind

 

Wann brauche ich eine eVB (Versicherungsdoppelkarte)?

Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Stilllegung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie bei der Kfz.- Zulassungsstelle eine sog. eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) vorlegen.
Diese wird von ihrem Versicherungsmakler oder ihrem Versicherer erstellt.

 

Besonderheiten bei Motorrädern - Winterpause / Ruheversicherung

Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko abgeschlossen und Sie melden Ihr Fahrzeug (auch Motorrad) im Winter ab oder Sie haben ein Saisonkennzeichen, so ist während der Stilllegung die Teilkaskoversicherung kostenfrei eingeschlossen.

 

Besonderheiten bei Motorrädern - Schadensfreiheitsrabatt

Zwischen dem Wechsel von Motorrad auf Pkw bzw. Pkw auf Motorrad wird die Schadensfreiheitsklasse angerechnet. Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes ist jedoch zwischen Pkw und Motorrad unterschiedlich.

 

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.