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Kfz-Versicherung

Vollkaskoversicherung als Ergänzung zur Kfz-Versicherung

Im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Vollkasko Versicherung freiwillig. Eine Vollkasko Versicherung ist somit eine Zusatzversicherung zur Kfz-Versicherung um Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern.

 

Leistungen aus der Vollkaskoversicherung

Die Kfz Vollkaskoversicherung beinhaltet vom Versicherungsumfang die Leistungen der Teilkaskoversicherung und deckt darüber hinaus Schäden ab, welche am eigenen Fahrzeug durch Fremde oder Eigenverschulden entstehen, selbst mutwillige oder auch Schäden bei denen der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist, werden übernommen.

 

Schäden die nicht aus der Vollkaskoversicherung bezahlt werden

Trunkenheit, Fahren mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug, Unfallflucht mit dem eigenen Fahrzeug, bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz.

 

Bis zu welchem Fahrzeugalter sollte die Vollkaskoversicherung bestehen

Wir raten zur Vollkaskoversicherung bis zu einem Fahrzeugalter von 5-6 Jahren eine Kfz-Versicherung einzuschließen. Ausnahmen sind hochwertige Fahrzeuge bis zu einem Fahrzeugalter von 8 Jahren.

 

Beitragsgsberechnung in der Vollkasko

Die Prämienhöhe ermittelt sich bei der Vollkaskoversicherung genauso wie bei der Kfz Haftpflicht durch die Typklasse in die das Fahrzeug eingestuft ist, sowie dem persönlichen Schadensfreiheitsrabatt. Maßgebend für die Prämie ist die Selbstbeteiligung um den Versicherungsbeitrag niedrig zu halten. Dies bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer im Schadenfall nur bis zur Höhe der Selbstbeteiligung aufkommen müssen. Der Versicherer übernimmt darüber hinaus alle weiteren Schadenskosten. Durch Abschluss des Selbstbehalts (von ohne bis 2000,- €) ist der Kfz Versicherungsbeitrag wesentlich billiger.

 

Wichtige Information

Da die Teilkaskoleistungen in der Vollkaskoversicherung eingeschlossen sind und bei Neueinstieg in die Vollkasko der gleiche Rabattsatz wie in der Haftpflichtversicherung übernommen wird, empfehlen wir einen zusätzlichen Vollkasko-Vergleich zu ihrer Kfz-Versicherung durchzuführen.
Es kann durchaus sein kann, dass eine Vollkaskoversicherung nur einen geringfügigen Aufschlag gegenüber der Teilkaskoversicherung (die immer mit 100% angeboten wird) kostet. Schon aus diesem Grund lohnt sich ein Vergleich mit unserem Tarifrechner.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.