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Kfz-Versicherung

Oldtimerkennzeichen / H-Kennzeichen
Kennzeichen für historisches Fahrzeug

Oldtimerkennzeichen / H-Kennzeichen

Oldtimer Besitzer haben die Möglichkeit ein sogenanntes H-Kennzeichen für ein festgelegtes Fahrzeug mit einem Mindestalter von 30 Jahren zu beantragen. Das Oldtimerkennzeichen weist am rechten Rand den Buchstaben „H“ aus.

07-rote Kennzeichen ist ein so genanntes Wechselkennzeichen, das für mehrere Fahrzeuge verwendet werden darf. Die Nutzung ist jedoch auf Probefahrten und Überführungsfahrten und auf Oldtimerveranstaltungen eingeschränkt.

Mit einem Oldtimerkennzeichen sparen Sie häufig bei der Kfz-Steuer- und Kfz-Versicherung. Oldtimer sind von der Feinstaubplakette ausgenommen.

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.