Versicherungskennzeichen
Kleinkrafträder, Mopeds, Mofas, Leichkrafträder in der Fahrzeugklasse "M" oder "S" sowie Krankenfahrstühle haben ein Versicherungskennzeichen.
Es muss zu jedem 01. März des Folgejahres gewechselt werden und kann bei Versicherungen erworben werden.
Das Versicherungskennzeichen-Schild ist klein hat in der ersten Zeile eine 3-teilige Nummernfolge und im unteren Teil eine 3-teilige Zahlenfolge. Jedes Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens und signalisiert so seine Gültigkeit. Darüber hinaus ist am unteren Rand das Gültigkeitsjahr eingeprägt.
Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen: