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Kfz-Versicherung

Doppelkarte / eVB-Nummer sofort Online

Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt und den Straßenverkehrsämtern.

Die bisherige Versicherungsdoppelkarte wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt.

Die eVB-Nummer erhalten Sie jetzt sofort von uns, sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination.

Sie benötigen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle nur diese Nummer

  • um Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen anzumelden
  • bei einer Umschreibung des Autos (Besitzwechsel)
  • bei einem Versichererwechsel.

Die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist wesentlich einfacher geworden, da Sie diese eVB-Nummer von uns sofort Online erhalten.

Was müssen Sie tun?

Bei Fahrzeugwechsel, Fahranfänger oder Zweitwagen

  1. Finden Sie den für Sie individuell günstigen Kfz-Versicherer
  2. Beantragen Sie online den Versicherungsschutz und
  3. drucken Sie sich die eVB-Nummer aus
  4. Lassen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zu

 

Bei Versicherwechsel (Kündigung)

  1. Prüfen Sie wann und wie eine Kündigung möglich ist
  2. Finden Sie den für Sie individuell billigsten Versicherer
  3. Die neue eVB-Nummer geht automatisch an Ihre Zulassungsstelle
  4. Kündigung (im Formularcenter) ausdrucken und an bisherigen Versicherer –per Fax- senden.

 

Einfacher geht es nicht

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.