Doppelkarte / eVB-Nummer sofort Online
Die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt und den Straßenverkehrsämtern.
Die bisherige Versicherungsdoppelkarte wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt.
Die eVB-Nummer erhalten Sie jetzt sofort von uns, sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination.
Sie benötigen als Nachweis für die Haftpflichtversicherung bei der Zulassungsstelle nur diese Nummer
- um Ihren Neu- oder Gebrauchtwagen anzumelden
- bei einer Umschreibung des Autos (Besitzwechsel)
- bei einem Versichererwechsel.
Die Zulassung Ihres Fahrzeuges ist wesentlich einfacher geworden, da Sie diese eVB-Nummer von uns sofort Online erhalten.
Was müssen Sie tun?
Bei Fahrzeugwechsel, Fahranfänger oder Zweitwagen
- Finden Sie den für Sie individuell günstigen Kfz-Versicherer
- Beantragen Sie online den Versicherungsschutz und
- drucken Sie sich die eVB-Nummer aus
- Lassen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zu
Bei Versicherwechsel (Kündigung)
- Prüfen Sie wann und wie eine Kündigung möglich ist
- Finden Sie den für Sie individuell billigsten Versicherer
- Die neue eVB-Nummer geht automatisch an Ihre Zulassungsstelle
- Kündigung (im Formularcenter) ausdrucken und an bisherigen Versicherer –per Fax- senden.
Einfacher geht es nicht