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Kfz-Versicherung

Gebühren und Kosten (Kennzeichen/Schilder) für die Zulassung mit Eurokennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Zollkennzeichen

Gebühren und Kosten für die Zulassung mit einem Eurokennzeichen - Kfz-Kennzeichen - Nummernschild Gebühren und Kosten für die Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen Gebühren und Kosten für die Zulassung mit einem Zollkennzeichen

  1. Die Gebühren sind nicht einheitlich bei den Zulassungsstellen bzw. den Straßenverkehrsämtern in Deutschland geregelt
  2. Die angegebenen Kosten für Kennzeichen/Schilder können erheblich abweichen
  3. Kosten für Versicherung
  4. Die Kfz-Steuer muss sofort bezahlt werden, wobei dies meist durch einen Abbuchungsauftrag erfolgen kann
Art der Dienstleistung
Gebühr
Schilder
Versicherung
Kfz Steuer
Neuzulassung
26,00 €
50,00 €
Umschreibung innerhalb Standort
- Halterwechsel -
26,00 €
 
Umschreibung
aus anderem Standort
mit Halterwechsel
30,00 €
50,00 €
Umschreibung
aus anderem Standort
- nur Standortwechsel -
28,00 €
50,00 €
 
Namensänderung/Adressänderung
- auf gleichem Halter -
11,00 €
     
Abmeldung
vorübergehende Stilllegung
innerhalb Standort
6,00 €
     
Abmeldung
vorübergehende Stilllegung
außerhalb Standort
10,00 €
     
Oldtimerzulassung

40,00 €

50,00 €
 
Saisonkennzeichen
30,00 €
50,00 €
 
Kurzzeitkennzeichen
(1 bis 5 Tage)
10,00 €
15,00 €
kostenfrei
Zollkennzeichen
mit Abmeldung (9 bis 360 Tage)
45,00 €
50,00 €
Wunschkennzeichen
15,00 €
     
Technische Änderung
10,00 €
     

 

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.