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Kfz-Versicherung

Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen

gilt ebenfalls für das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen

Zulassungsunterlagen für das Zollkennzeichen

 

Die Zulassung für Zollkennzeichenschilder bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Zollkennzeichens bei den Zulassungsbehörden sind jedoch sehr unterschiedlich:

  1. Zugelassenes KFZ
    1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Fahrzeugschein
    2. Fahrzeugbrief (weiß oder grau)
    3. Kennzeichenschilder (Zollkennzeichen)


    Abgemeldetes KFZ
    1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      oder
      Fahrzeugbrief (grau oder weiß)
    2. Stilllegebescheinigung

  2. Versicherungsnachweis (Zoll-Doppelkarten - Zollkennzeichenversicherung)
    Versicherungsbescheinigungen für die Zollkennzeichenversicherung (1 Satz gelb, 3-fach)
    Die Internationale Versicherungskarte (IVK) muss nicht vorgelegt werden

  3. TÜV sowie die ASU (Abgassonderuntersuchung)
    Es gibt Zulassungsstellen, bei welchen der TÜV über den gesamten Zulassungszeitraum gültig sein müssen bei Anderen ist die Gültigkeitsdauer nur für den Zeitpunkt der Beantragung Voraussetzung. Einige Zulassungsbehörden teilen ein Zollkennzeichen nur dann zu, wenn der TÜV noch mindestens 6 Monate gültig ist! Für die ASU gilt Gleiches, bei vielen Zulassungsstellen spielt sie jedoch überhaupt keine Rolle!

  4. Vorführpflicht
    Einige Zulassungsbehörden haben Vorführpflicht. Das bedeutet Ihr Fahrzeug muss zur Identifizierung (es kann jedoch auch bei einer Sichtprüfung des Fahrzeuges zur Verweigerung der Zuteilung zu einem Zollkennzeichen kommen, wenn erhebliche Fahrzeugmängel ersichtlich sind) bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgeführt werden.
    Die Vorführpflicht kann auch vom Alter des Fahrzeuges abhängig gemacht werden.

  5. Vollmacht
    Wenn Sie nicht persönlich das Kfz bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden, benötigt die vertretungsberechtigte Person eine Vollmacht und muss sich mit Pass oder Personalausweis bei der zuständigen Behörde ausweisen können.

  6. Internationaler Fahrzeugschein
    Diesen erhalten Sie nur auf Anfrage bei der Kfz-Zulassungsstelle bzw. beim Straßenverkehrsamt und kostet ca. 11,00 €.
    Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen. Der internationale Fahrzeugschein ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate bzw. 1 Jahr gültig. Dieser darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden und hat in Deutschland keine Gültigkeit.

 

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.