gilt ebenfalls für das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen
bzw. das Transitkennzeichen
Die Versicherung für das Zollkennzeichen ist derzeit
noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie müssen
wie bisher die gelbe Versicherungskarte (3-fach-Satz) als Nachweis
für
die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die grüne Versicherungskarte (Internationale
Versicherungskarte - IVK) für das Ausland bei der Kfz Zulassungsstelle
vorlegen. Eine eVB-Nummer ist bereits geplant und Sie können diese
ebenfalls kosenlos in unserem eVB-Portal kostenlos
freischalten.
Kfz-Versicherung für das Zollkennzeichen günstig Online in 3 Minuten
erwerben
Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte
anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen
im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder
stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind
ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde
gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte,
die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen
Bestimmungen.