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Kfz-Versicherung

eVB für die Zollkennzeichenversicherung

gilt ebenfalls für das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen

eVB für die Zollkennzeichenversicherung

 

Die Versicherung für das Zollkennzeichen ist derzeit noch von dem eVB-Verfahren ausgenommen. Sie müssen wie bisher die gelbe Versicherungskarte (3-fach-Satz) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung in Deutschland und die grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte - IVK) für das Ausland bei der Kfz Zulassungsstelle vorlegen. Eine eVB-Nummer ist bereits geplant und Sie können diese ebenfalls kosenlos in unserem eVB-Portal kostenlos freischalten.

 

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Preis:  21,95 EUR *
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* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungs- und Mehrwertsteuer.

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.