Grüne Kennzeichen
Kraftfahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind, haben ein grünes Kennzeichen. Meist handelt es sich um Arbeitsmaschinen oder Fahrzeuge für land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Auch Sonderanhänger können von der Kfz-Steuer befreit sein.
Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen: