Kfz-Versicherung: Kündigung zum Jahreswechsel 31.12.
Normalerweise wird die „Hauptfälligkeit“ des Versicherungsvertrages auf den 01.01. eines Kalenderjahres festgelegt. Somit stimmt das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr überein. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Somit ist der 30.11. des laufenden Jahres der letzte Tag an dem der Versicherungsvertrag wirksam zum 31.12. (des Jahres) gekündigt werden kann.
Ihre Kfz-Versicherung können Sie somit zum 31.12. des Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist endet jedoch schon am 30.11. des laufenden Jahres. Das heißt, Ihr Kündigungsschreiben muss bis zum 30.11. bei Ihrer Versicherung sein. Verpassen Sie die Kündigung verlängert sich Ihr Kfz-Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Haben Sie den Termin versäumt bleibt Ihnen ggf. nur noch das Sonderkündigungsrecht.
Hinweis: Um im Kündigungsfall keinen Nachteil zu erleiden, sollte Ihr Kfz-Vertrag mindestens 12 Monate bestanden haben. Zwischenzeitliche Fahrzeugwechsel sind dabei nicht zu berücksichtigen, es zählt nur die gesamte Versicherungszeit.