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Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichversicherung für das Kurzzeitkennzeichen

Kfz-Haftpflichversicherung für das Kurzzeitkennzeichen

Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TüV / DEKRA) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale grüne Versicherungskarte) auch in weiteren Ländern (siehe Geltungsbereich - grüne Karte)

 

Was ist versichert

Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflicht zu den jeweils gültigen Mindest-Versicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.

 

Wer ist versichert

Versichert ist der Versicherungsnehmer und Fahrer für selbstverschuldete Sach- Personen- und Vermögensschäden zu den jeweils geltenden Versicherungssummen.

Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw. gültig.

Der Versicherungsschutz ist preiswert, die Versicherungsdauer kann von mindestens 1 Tag bis maximal 5 Tage erworben werden.

 

Besonderheiten

Die Versicherungsdoppelkarte wurde seit 01.04.2009 durch die so genannte eVB (elektronische Versicherungsbestätigung- Nummer ersetzt. Diese erhalten Sie sofort nach Abschluss, somit können Sie sofort nach Freischaltung zur Zulassungsstelle.
Ein Postversand entfällt.

 

Rechtliches in eigener Sache

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.

 

 

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* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungs- und Mehrwertsteuer.

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.