Kfz-Haftpflichversicherung für das Kurzzeitkennzeichen
Der Versicherungsschutz ist gültig für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten (TüV / DEKRA) von Kraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands und mit einer IVK (internationale grüne Versicherungskarte) auch in weiteren Ländern (siehe Geltungsbereich - grüne Karte)
Was ist versichert
Versichert ist nur die gesetzliche Haftpflicht zu den jeweils gültigen Mindest-Versicherungssummen des betreffenden Landes. Eine Kaskoversicherung ist ausgeschlossen.
Wer ist versichert
Versichert ist der Versicherungsnehmer und Fahrer für selbstverschuldete Sach- Personen- und Vermögensschäden zu den jeweils geltenden Versicherungssummen.
Die Kurzzeitversicherung ist für alle Fahrzeugarten (Pkw, Pkw-Kombi, Lieferwagen, Lkw, Anhänger, Auflieger, Wohnwagen, Omnibus, Sattelzug, Tieflader, Abschleppfahrzeuge, Krankenwagen, Wohnmobile, Motorräder, Traktoren usw. gültig.
Der Versicherungsschutz ist preiswert, die Versicherungsdauer kann von mindestens 1 Tag bis maximal 5 Tage erworben werden.
Besonderheiten
Die Versicherungsdoppelkarte wurde seit 01.04.2009 durch die so
genannte eVB (elektronische Versicherungsbestätigung- Nummer
ersetzt. Diese erhalten Sie sofort nach Abschluss, somit können
Sie sofort nach Freischaltung zur Zulassungsstelle.
Ein Postversand entfällt.
Rechtliches in eigener Sache
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die vom jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte sind bindend.
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