Zweitwagenversicherung / Zweitwagenrabatt
Ein Zweit- oder auch Drittfahrzeug (usw.) beginnt mit der Schadenfreiheitsgruppe SF ½ und somit sparen Sie bereits ca. die Hälfte der Schadenfreiheitsklasse SF 0 für Anfänger.
Wann müssen Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen?
Sie wollen ein zweites Auto versichern (z.B. auch Cabrio, Coupe,
Roadster)?
Einen bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt können Sie
mit dem "Neu hinzukommenden Fahrzeug", sprich Zweitwagen, übrigens
auch austauschen. Somit kommt das versicherungstechnisch teurere
Fahrzeug in den Genuss des besseren Rabattes.
Wann sollten Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen?
Sohn oder Tochter haben den Führerschein neu erworben und müssen ein Fahrzeug versichern. Nutzen Sie hier die Regelungen einer Zweitwagenversicherung!
Weitere Tipps wie Sie als Fahranfänger die eine günstige Versicherung finden, zeigen wir Ihnen hier ...
"Zwei" Autos sind "Zwei" Versicherungsverträge
Kommt ein Zweitwagen hinzu, so bleibt der Versicherungsvertrag des Erstwagens völlig unberührt. Ein Zweitauto muss auch nicht bei der gleichen Kfz-Versicherung versichert werden. Sie haben die Wahl bei welcher Versicherung Sie ihr weiteres (weitere) Fahrzeug(e) versichern.
Ihr Zweitwagen erhält bei
schadenfreiem Fahren jedes Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse,
somit werden auch Jahr für
Jahr die Beiträge günstiger.
Liegt der Versicherungsbeginn vor dem 30.06. eines Jahres erfolgt
eine Besserstufung der SF-Klasse bereits ab 01.01.
des darauf folgenden Jahres.
Beispiel:
Beginn als Zweitwagen und Fahranfänger mit Führerschein länger als 3 Jahre
Rückstufung am 01.01.2011 auf
SFR 1 mit 100%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 2 mit 85%
Rückstufung am 01.01.2013 auf SFR 3 mit 70%
Beginn der Versicherung nach
dem 30.06.2010 mit Schadenfreiheitsklasse SFR ½ mit 140%
Keine Rückstufung am 01.01.2011 - Sie zahlen weiterhin
140%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 1 mit 100 %
Rückstufung am 01.01.2013 auf SFR 2 mit 85 %
Voraussetzung ist natürlich, Sie verursachen keinen zahlungspflichtigen Schaden!
Sie sehen, bereits zu Beginn können Sie eine Menge Geld für die Zukunft sparen!
Später kann sogar die Schadenfreiheitsklasse auf den eigentlichen Fahrer übernommen werden.
Bei einer Rückstufung durch einen regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden des Zweitwagens wird der Erstwagen nicht zurückgestuft, da - wie oben schon erwähnt - beide Verträge unabhängig voneinander sind.
Wo erhalten Sie eine günstige Zweitwagenversicherung?
Lesen Sie zunächst unsere Vorschläge und in wenigen Minuten zeigt Ihnen unser Kfz-Tarifrechner die Prämienunterschiede aus 200 Tarifprämien! Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die den Zweitwagen in die gleiche Rabattstufe, wie den Erstwagen eindecken.