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Kfz-Versicherung

Zweitwagenversicherung / Zweitwagenrabatt

Ein Zweit- oder auch Drittfahrzeug (usw.) beginnt mit der Schadenfreiheitsgruppe SF ½ und somit sparen Sie bereits ca. die Hälfte der Schadenfreiheitsklasse SF 0 für Anfänger.

 

Wann müssen Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen?

Sie wollen ein zweites Auto versichern (z.B. auch Cabrio, Coupe, Roadster)?
Einen bereits vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt können Sie mit dem "Neu hinzukommenden Fahrzeug", sprich Zweitwagen, übrigens auch austauschen. Somit kommt das versicherungstechnisch teurere Fahrzeug in den Genuss des besseren Rabattes.

 

Wann sollten Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen?

Sohn oder Tochter haben den Führerschein neu erworben und müssen ein Fahrzeug versichern. Nutzen Sie hier die Regelungen einer Zweitwagenversicherung!

Weitere Tipps wie Sie als Fahranfänger die eine günstige Versicherung finden, zeigen wir Ihnen hier ...

 

"Zwei" Autos sind "Zwei" Versicherungsverträge

Kommt ein Zweitwagen hinzu, so bleibt der Versicherungsvertrag des Erstwagens völlig unberührt. Ein Zweitauto muss auch nicht bei der gleichen Kfz-Versicherung versichert werden. Sie haben die Wahl bei welcher Versicherung Sie ihr weiteres (weitere) Fahrzeug(e) versichern.

Ihr Zweitwagen erhält bei schadenfreiem Fahren jedes Jahr eine bessere Schadenfreiheitsklasse, somit werden auch Jahr für Jahr die Beiträge günstiger.
Liegt der Versicherungsbeginn vor dem 30.06. eines Jahres erfolgt eine Besserstufung der SF-Klasse bereits ab 01.01. des darauf folgenden Jahres.

Beispiel:

Beginn als Zweitwagen und Fahranfänger mit Führerschein länger als 3 Jahre

Rückstufung am 01.01.2011 auf SFR 1 mit 100%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 2 mit 85%
Rückstufung am 01.01.2013 auf SFR 3 mit 70%

 

Beginn der Versicherung nach dem 30.06.2010 mit Schadenfreiheitsklasse SFR ½ mit 140%

Keine Rückstufung am 01.01.2011 - Sie zahlen weiterhin 140%
Rückstufung am 01.01.2012 auf SFR 1 mit 100 %
Rückstufung am 01.01.2013 auf SFR 2 mit 85 %

Voraussetzung ist natürlich, Sie verursachen keinen zahlungspflichtigen Schaden!

Sie sehen, bereits zu Beginn können Sie eine Menge Geld für die Zukunft sparen!

Später kann sogar die Schadenfreiheitsklasse auf den eigentlichen Fahrer übernommen werden.

Bei einer Rückstufung durch einen regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden des Zweitwagens wird der Erstwagen nicht zurückgestuft, da - wie oben schon erwähnt - beide Verträge unabhängig voneinander sind.

 

Wo erhalten Sie eine günstige Zweitwagenversicherung?

Lesen Sie zunächst unsere Vorschläge und in wenigen Minuten zeigt Ihnen unser Kfz-Tarifrechner die Prämienunterschiede aus 200 Tarifprämien! Es gibt sogar Versicherungsgesellschaften, die den Zweitwagen in die gleiche Rabattstufe, wie den Erstwagen eindecken.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.