Kfz-Versicherung: Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Wählen Sie das Verkaufsdatum als Kündigungsdatum. Grundsätzlich
raten wir bei einem Kfz-Verkauf die vorherige Außerbetriebsetzung
(Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsstelle). Wird das
Fahrzeug vom Käufer nicht ab- bzw. umgemeldet, haften Sie
für
die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung bis zu 2 Jahre!
Wenn Sie
sich ein neues oder gebrauchtes Kfz kaufen, können
Sie selbst eine neue Kfz-Versicherung bestimmen. Nutzen Sie unseren
Kfz-Tarifvergleich.
Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte
anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften
zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen
im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen
wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder
stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind
ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde
gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte,
die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen
Bestimmungen.