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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung: Kündigung zur Hauptfälligkeit

Ist die Vertragslaufzeit bei Beginn auf 1 Jahr festgelegt worden, ist eine Kündigung zum 31.12. des Jahres nicht möglich. Die Kündigung ist dann erst vom Beginn des Kfz-Vertrages unter Einhaltung von 12 Monate zum Laufzeit-Ende kündbar.

Beispiel:

Versicherungsabschluss war der 10.04.2010 dann ist bei einer vereinbarten 1jährigen Laufzeit der erstmögliche Kündigungszeitpunkt der 09.04.2011. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10.03.2011 schriftlich beim Versicherer eingehen.

Sollte Ihnen das Ablaufdatum nicht bekannt sein, können Sie einfach – ohne Angabe des Kündigungsdatums – zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Lassen Sie sich aber bitte den Kündigungstermin schriftlich bestätigen.

Als Nachweis der rechtzeitigen Kündigung zählt das Datum des Poststempels.

Formularservice/Download

Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.