Kfz-Versicherung: Kündigung zur Hauptfälligkeit
Ist die Vertragslaufzeit bei Beginn auf 1 Jahr festgelegt worden, ist eine Kündigung zum 31.12. des Jahres nicht möglich. Die Kündigung ist dann erst vom Beginn des Kfz-Vertrages unter Einhaltung von 12 Monate zum Laufzeit-Ende kündbar.
Beispiel:
Versicherungsabschluss war der 10.04.2010 dann ist bei einer vereinbarten 1jährigen Laufzeit der erstmögliche Kündigungszeitpunkt der 09.04.2011. Die Kündigung muss spätestens bis zum 10.03.2011 schriftlich beim Versicherer eingehen.
Sollte Ihnen das Ablaufdatum nicht bekannt sein, können Sie einfach – ohne Angabe des Kündigungsdatums – zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Lassen Sie sich aber bitte den Kündigungstermin schriftlich bestätigen.
Als Nachweis der rechtzeitigen Kündigung zählt das Datum des Poststempels.