KfZ-Steuerrechner für Erstzulassungen bis 30.06.2009
Wie viel kostet die Kfz-Steuer für meinen Pkw mit Erstzulassungsdatum bis zum 30. Juni 2009? Ihre Kfz-Steuer errechnet sich aus der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum.
Die Kfz-Steuer ermittelt sich wie folgt:
Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer benötigen Sie aus dem Fahrzeugschein
entweder
die
Fahrzeugschlüsselnummer
oder die Schadstoffemissionsklasse Ihres Pkws.
Die errechnete Kfz-Steuer gilt für Pkws mit einer Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juni 2009 berechnen Sie mit unserem Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009.
Kfz-Steuer sparen Sie wie folgt:
Mit einer Schadstoffklasse Euro 4, Euro 5 oder Euro
6 fahren Sie grundsätzlich zu niedrigen Steuersätzen. Diese
Emissionsklassen sind
befristet
teilweise
steuerbefreit.
Wichtiger Hinweis:
Vor dem Kauf eines Neuwagens sollten Sie genau prüfen, welche Schadstoffnorm
das Kfz erfüllt. Somit können Sie von Anfang an sehr viel Kfz-Steuer
sparen.
- Seit dem 1. April 2007 wurde der Steuersatz für Pkws mit Dieselmotor
ohne Partikelfilter um 1,20 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum
angehoben.
- Pkws mit der Schadstoffklasse Euro 4, die im Zeitraum
5. November 2008 bis 30. September 2009 zugelassen (Erstzulassung) wurden,
zahlen im ersten Jahr
keine
Kfz-Steuer.
- Fahrzeuge mit der Emissionsklasse Euro 5 bzw. Euro 6 zahlen ebenfalls im ersten Jahr keine Kfz-Steuer, wenn es am Tag der Erstzulassung nach den dort gültigen Abgasnormvorschriften genehmigt war. Wurde das Fahrzeug bis spätestens Ende 2008 zugelassen, beträgt die Steuerbefreiung max. zwei Jahre.