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Kfz-Versicherung

KfZ-Steuerrechner für Erstzulassungen bis 30.06.2009

Wie viel kostet die Kfz-Steuer für meinen Pkw mit Erstzulassungsdatum bis zum 30. Juni 2009? Ihre Kfz-Steuer errechnet sich aus der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum.

Die Kfz-Steuer ermittelt sich wie folgt:
Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer benötigen Sie aus dem Fahrzeugschein entweder die Fahrzeugschlüsselnummer oder die Schadstoffemissionsklasse Ihres Pkws.

Berechnung nach: Fahrzeugschlüsselnummer    |    Emissionsklasse

Kfz-Zulassungsbescheinigung alt

Kfz-Zulassungsbescheinigung neu
Bitte wählen Sie aus:
Hubraum (ccm):
Motorart: Benziner    |    Diesel

Die errechnete Kfz-Steuer gilt für Pkws mit einer Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juni 2009 berechnen Sie mit unserem Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009.

Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 01.07.2009

Kfz-Steuer sparen Sie wie folgt:
Mit einer Schadstoffklasse Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 fahren Sie grundsätzlich zu niedrigen Steuersätzen. Diese Emissionsklassen sind befristet teilweise steuerbefreit.

Wichtiger Hinweis:
Vor dem Kauf eines Neuwagens sollten Sie genau prüfen, welche Schadstoffnorm das Kfz erfüllt. Somit können Sie von Anfang an sehr viel Kfz-Steuer sparen.

  • Seit dem 1. April 2007 wurde der Steuersatz für Pkws mit Dieselmotor ohne Partikelfilter um 1,20 EUR je angefangene 100 ccm Hubraum angehoben.
     
  • Pkws mit der Schadstoffklasse Euro 4, die im Zeitraum 5. November 2008 bis 30. September 2009 zugelassen (Erstzulassung) wurden, zahlen im ersten Jahr keine Kfz-Steuer.
     
  • Fahrzeuge mit der Emissionsklasse Euro 5 bzw. Euro 6 zahlen ebenfalls im ersten Jahr keine Kfz-Steuer, wenn es am Tag der Erstzulassung nach den dort gültigen Abgasnormvorschriften genehmigt war. Wurde das Fahrzeug bis spätestens Ende 2008 zugelassen, beträgt die Steuerbefreiung max. zwei Jahre.

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.