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Kfz-Versicherung

Insassenunfallversicherung in der Kfz-Versicherung

Die Insassenunfallversicherung ist ein zusätzlicher Schutz für die Insassen Ihres Fahrzeuges.

Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden. Im Pauschalsystem sind sämtliche Plätze des Fahrzeugs versichert. Als Zusatzleistungen können auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld in dem Kfz-Versicherungsvertrag mitversichert werden.

Beim Pauschalsystem sind alle berechtigten Insassen pauschal mitversichert. Auf jeden versicherten Insassen entfällt im Schadenfall ein der Anzahl der Versicherten entsprechender Teilbetrag der im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme.

 

Beispiel:

Verunglückt ein mit fünf Insassen besetztes Fahrzeug und beträgt die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme 100.000,- €, so ist jeder Insasse mit 20.000,- € versichert. Um der Gefahr des zu geringen Versicherungsschutzes entgegenzuwirken, ist in den Versicherungsbedingungen für die Kfz-Unfallversicherung vieler Versicherungsgesellschaften vorgesehen, dass sich die Versicherungssumme bei mehr als einem Versicherten um 50% erhöht.

Beim Platzsystem wird jeder Platz des Fahrzeuges mit der vereinbarten Versicherungssumme einzeln versichert.

Die Insassenunfallversicherung zahlt unabhängig von der Verschuldensfrage die vereinbarten Leistungen. Der Versicherungsschutz ist jedoch begrenzt auf einen Unfall im Zusammenhang mit dem Führen, Fahren, Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Fahrzeuges.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.