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Kfz-Versicherung

Rote Kennzeichen

rote Kennzeichen / rote Nummer

Das rote Kennzeichen, im allgemeinen Sprachgebrauch auch rote Nummer genannt, ist für das Kfz-Handels- und Kfz-Handwerksgewerbe bestimmt. So nutzen Werkstätten und Kfz-Händler dieses Kennzeichen meist für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum TÜV bzw. zur DEKRA.

Die Fahrten sind in das rote Kennzeichenscheinheft sowie in das Fahrtenbuch einzutragen. Eine wechselnde Verwendung für mehrere Fahrzeuge ist zulässig, wenn das jeweilige Fahrzeug im Kennzeichenscheinheft vorschriftsmäßig eingetragen ist.

Gegenüber dem Kurzkennzeichen haben diese Nummernschilder kein Ablaufdatum eingeprägt und Beginn immer mit der Zahl „06“.

Feinstaubplakette bzw. Umweltplakette nach § 47a StVZO und eine gültige TÜV Untersuchung nach § 29 StVZO sind unerheblich. Der Halter haftet jedoch trotzdem für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges!

Vorsicht bei Nutzung von roten Kennzeichen im Ausland

Das rote Kennzeichen entspricht den internationalen Vorschriften, jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nutzung von roten Kennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen, da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges, Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen und Haftstrafen bei Verwicklungen in Unfällen!

Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko des Fahrzeugshalters bzw. Fahrzeugführers. Dringend wird das Mitführen einer internationalen, grünen Versicherungskarte empfohlen.

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.