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Kfz-Versicherung

Rückstufung im Schadensfall (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung

Verursachen Sie schuldhaft einen Unfall bzw. melden Sie einen Schaden, steigen die Haftpflicht-Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung. Dies gilt ebenso in der Vollkaskoversicherung wenn Sie eine Schadenersatzzahlung erwarten oder erhalten haben.

Grundlage aller Prämienberechnungen sind die Schadenfreiheits-Klassen (SF-Klassen). Diese Klassen bezeichnen die Anzahl der Jahre, in denen Sie schadenfrei gefahren sind. So bedeutet beispielsweise SF 10, dass Sie in Ihrem Versicherungsverlauf zehn Jahre keinen Schaden an Ihren Versicherer melden mussten, bzw. dieser keine kostenpflichtigen Schadenregulierungen vornehmen musste.

Jeder Schadenfreiheits-Klasse werden bestimmte Prozentwerte (Beitragssatz) zugewiesen. Dieser Beitragssatz bestimmt die Höhe der Versicherungsprämie. Während die SF-Klassen gesetzlich genehmigungspflichtig sind, können Versicherer die zugeordneten Prozentwerte frei bestimmen. Deshalb unterscheiden sich auch die Prozentsätze bei gleicher Schadenfreiheits-Klasse zwischen den Versicherern.

Verursacht ein Autofahrer einen Schaden, wird er in der Schadensfreiheits-Klasse zurückgestuft (mit Ausnahme der Teilkasko-Versicherung). In welchem Maße, legt jedes Versicherungsunternehmen in seinen Tarifbestimmungen selbst fest, die Höhe des Schadens ist dabei ohne Bedeutung.

Die beigefügte Rückstufungstabelle dient somit nur zu einem -allgemeinen gültigen- Überblick, kann aber je nach Versicherer abweichen.

Rückstufung im Schadensfall für PKW

Rückstufung im Schadensfall für Motorrad

 

Rabattverlust verhindern bei Wechsel des Versicherers

Der neue Versicherer erkundigt sich beim vorherigen Versicherer und lässt sich die Anzahl der schadenfreien Jahre und zahlungspflichtigen Schäden bestätigen und stuft nach seinen Kriterien entsprechend ein. So können die zugeordneten Prozentwerte unterschiedlich sein, da diese jeder Versicherer frei bestimmen kann. Deshalb unterscheiden sich auch die Prozentsätze bei gleicher Schadenfreiheits-Klasse zwischen den Versicherern.

Je nach Versicherer können Sie in eine bessere, gleiche aber auch in einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt kommen.

 

Rabattretter

Einige Gesellschaften haben kostenfrei bei hohem Schadenfreiheitsrabatt einen Rabattretter eingeschlossen. Im Schadenfalle werden Sie intern neu eingestuft, jedoch verändert sich Ihr Beitragssatz nicht.

 

Rabattschutz

Einige Versicherungsgesellschaften bieten gegen eine Mehrprämie einen sog. Rabattschutz. Im Schadenfalle werden Sie intern neu eingestuft, jedoch verändert sich Ihr Beitragssatz nicht. Sie müssen genau hinsehen, wie viel Sie für den Rabattretter bezahlen müssen.

In jedem Falle binden Sie sich für die Zukunft fest an diesen Versicherer, denn bei Wechsel der Gesellschaft teilt ihr bisheriger Versicherer den Schadensverlauf so mit, als wenn Sie keinen Rabattretter gehabt hätten. Ihr Beitrag kann somit entsprechend teuerer werden!

 

Rückkauf von Schadenfreiheitsrabatt

Bezahlen Sie die Aufwendungen Ihres Versicherers im Schadenfalle spätestens 6 Monate nach Regulierung zurück, verhindern Sie die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Oft rechnet sich dies bis zu einem Betrag von 1000,00 Euro um so eine Rückstufung zu vermeiden. Bei zwei Schäden rechnet es sich meist immer, den kleineren Schaden selbst zu übernehmen.

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Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.