Rückstufung im Schadensfall (SF-Klasse) in der Kfz-Versicherung
Verursachen Sie schuldhaft einen Unfall bzw. melden Sie einen Schaden, steigen die Haftpflicht-Beiträge für Ihre Kfz-Versicherung. Dies gilt ebenso in der Vollkaskoversicherung wenn Sie eine Schadenersatzzahlung erwarten oder erhalten haben.
Grundlage aller Prämienberechnungen sind die Schadenfreiheits-Klassen
(SF-Klassen). Diese Klassen bezeichnen die Anzahl der Jahre, in
denen Sie schadenfrei gefahren sind. So bedeutet beispielsweise
SF 10, dass Sie in Ihrem Versicherungsverlauf zehn Jahre keinen
Schaden an Ihren Versicherer melden mussten, bzw. dieser keine
kostenpflichtigen Schadenregulierungen vornehmen musste.
Jeder Schadenfreiheits-Klasse werden bestimmte Prozentwerte (Beitragssatz)
zugewiesen. Dieser Beitragssatz bestimmt die Höhe der Versicherungsprämie.
Während die SF-Klassen gesetzlich genehmigungspflichtig
sind, können Versicherer die zugeordneten Prozentwerte frei
bestimmen. Deshalb unterscheiden sich auch die Prozentsätze
bei gleicher Schadenfreiheits-Klasse zwischen den Versicherern.
Verursacht ein Autofahrer einen Schaden, wird er in der Schadensfreiheits-Klasse zurückgestuft (mit Ausnahme der Teilkasko-Versicherung). In welchem Maße, legt jedes Versicherungsunternehmen in seinen Tarifbestimmungen selbst fest, die Höhe des Schadens ist dabei ohne Bedeutung.
Die beigefügte Rückstufungstabelle dient somit nur zu einem -allgemeinen gültigen- Überblick, kann aber je nach Versicherer abweichen.
Rückstufung im Schadensfall für PKW
Rückstufung im Schadensfall für Motorrad
Rabattverlust verhindern bei Wechsel des Versicherers
Der neue Versicherer erkundigt sich beim vorherigen Versicherer und lässt sich die Anzahl der schadenfreien Jahre und zahlungspflichtigen Schäden bestätigen und stuft nach seinen Kriterien entsprechend ein. So können die zugeordneten Prozentwerte unterschiedlich sein, da diese jeder Versicherer frei bestimmen kann. Deshalb unterscheiden sich auch die Prozentsätze bei gleicher Schadenfreiheits-Klasse zwischen den Versicherern.
Je nach Versicherer können Sie in eine bessere, gleiche aber auch in einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt kommen.
Rabattretter
Einige Gesellschaften haben kostenfrei bei hohem Schadenfreiheitsrabatt einen Rabattretter eingeschlossen. Im Schadenfalle werden Sie intern neu eingestuft, jedoch verändert sich Ihr Beitragssatz nicht.
Rabattschutz
Einige Versicherungsgesellschaften bieten gegen eine Mehrprämie einen sog. Rabattschutz. Im Schadenfalle werden Sie intern neu eingestuft, jedoch verändert sich Ihr Beitragssatz nicht. Sie müssen genau hinsehen, wie viel Sie für den Rabattretter bezahlen müssen.
In jedem Falle binden Sie sich für die Zukunft fest an diesen Versicherer, denn bei Wechsel der Gesellschaft teilt ihr bisheriger Versicherer den Schadensverlauf so mit, als wenn Sie keinen Rabattretter gehabt hätten. Ihr Beitrag kann somit entsprechend teuerer werden!
Rückkauf von Schadenfreiheitsrabatt
Bezahlen Sie die Aufwendungen Ihres Versicherers im Schadenfalle spätestens 6 Monate nach Regulierung zurück, verhindern Sie die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Oft rechnet sich dies bis zu einem Betrag von 1000,00 Euro um so eine Rückstufung zu vermeiden. Bei zwei Schäden rechnet es sich meist immer, den kleineren Schaden selbst zu übernehmen.
Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen: