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Kfz-Versicherung

Deckungsbereich der Kfz Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einer Zollkennzeichenversicherung

gilt ebenfalls für das Ausfuhrkennzeichen, das Exportkennzeichen bzw. das Transitkennzeichen

Deckungsberech für Eurokennzeichen/Kfz-Kennzeichen/Nummernschild Deckungsberech für Zollkennzeichen

 

Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer eine internationale, grüne Versicherungskarte ( IVK ). Sie gilt als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug über den auf der IVK angegebenen Zeitraum der Versicherungsschutz besteht.

Das Grüne-Karte-Abkommen ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem Abkommen 41 europäische Länder und 4 außereuropäische Länder an. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auf die jeweilige Mindestdeckungssumme des betreffenden Landes beschränkt.

Wenn auch für viele europäische Länder das Mitführen der IVK nicht mehr zwingend notwendig ist, so raten wir trotzdem bei Fahrten in das Ausland eine grüne Karte mitzuführen. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte entstehen Ihnen keine Kosten.

Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise haben Sie dann meist viele Unannehmlichkeiten und lange Wartezeiten um den fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen zu können.

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

 

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Der Deckungsbereich für die Zollzeichenversicherung schließt nachfolgende bisher nicht genannte Länder aus, aus diesem Grund benötigen Sie bei endgültiger Einfuhr in diese Länder zwingend ein Zollkennzeichen. Sie müssen sich eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen. In der Regel erhalten Sie diese an der Grenze des betreffenden Landes. Jetzt eine Ausfuhrkennzeichenversicherung für eine Zollzulassung kaufen:

Ägypten Georgien Madagaskar Sambia
Äquatorialguinea Ghana Malawi Samoa
Äthiopien Gibraltar Malaysia San Marino
Afghanistan Grenada Malediven Sansibar
Algerien Grönland Mali São Tomé und Príncipe
Amerikanische Jungferninseln Guadeloupe Marshallinseln Saudi Arabien
Angola Guam Martinique Senegal
Anguilla Guatemala Mauretanien Seychellen
Argentinien Guinea Mauritius Sierra Leone
Armenien Guinea Bissau Mayotte Simbabwe
Aruba Guyana Mexiko Singapur
Aserbaidschan Haiti Mikronesien Somalia
Australien Honduras Monaco Sri Lanka
Bahamas Hong Kong Mongolei St. Helena
Bahrain Indien Montenegro Sudan
Bangladesch Indonesien Montserrat Südafrika
Barbados Irak Mosambik Südkorea
Belize Iran Myanmar Suriname
Benin Jamaika Namibia Swasiland
Bhutan Japan Nauru Syrien
Bolivien Jemen Nepal Tadschikistan
Botsuana Jordanien Neukaledonien Taiwan
Brasilien Kambodscha Neuseeland Tansania
Britische Jungferninseln Kamerun Nicaragua Thailand
Brunei Kanada Niederländische Antillen Togo
Burkina Faso Kap Verde Niger Tokelau
Burundi Kasachstan Nigeria Tonga
Chile Katar Niue Trinidad und Tobago
China Kenia Nordkorea Tschad
Costa Rica Kirgisistan Oman Turkmenistan
Demokratische Republik Kongo Kiribati Pakistan Tuvalu
Dominica Kolumbien Palästina Uganda
Dominikanische Republik Komoren Palau Uruguay
Dschibuti Kuba Panama Usbekistan
Ecuador Kuwait Papua Neuguinea Vatikan
El Salvador Laos Paraguay Venezuela
Elfenbeinküste Lesotho Peru Vereinigte Arabische Emirate
Eritrea Libanon Philippinen Vereinigte Staaten
Färöer Inseln Liberia Puerto Rico Vietnam
Fidschi Libyen Republik Kongo Westsahara
Gabun Liechtenstein Ruanda Zentralafrikanische Republik
Gambia Macau Salomonen

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.