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Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einer Zollkennzeichenversicherung nach Polen oder andere Länder

Im Sprachgebrauch wird die Kfz-Haftpflichversicherung für das Ausfuhrkennzeichen bzw. Zollkennzeichen auch Ausfuhrversicherung, Zollversicherung, Zollkennzeichenversicherung, Exportkennzeichenversicherung, Transitkennzeichenversicherung und Überführungskennzeichenversicherung genannt.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung für das Deutsche Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Eurokennzeichen Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zollkennzeichen nach Polen

 

Versicherungsschutz bei Einreise mit einem Deutschen Kennzeichen oder mit einem Zollkennzeichen nach Polen.

Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer eine internationale, grüne Versicherungskarte. Sie gilt als Nachweis, dass für Fahrzeug über den auf der IVK angegebenen Zeitraum Versicherungsschutz besteht.

Das Grüne-Karte-Abkommen ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem Abkommen 41 europäische Länder und 4 außereuropäische Länder an. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auf die jeweilige Mindestdeckungssumme des betreffenden Landes beschränkt.

Wenn auch für viele europäische Länder das Mitführen der IVK nicht mehr zwingend notwendig ist, so raten wir trotzdem bei Fahrten in das Ausland eine grüne Karte mitzuführen. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte entstehen Ihnen keine Kosten.

Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise haben Sie dann meist viele Unannehmlichkeiten und lange Wartezeiten um den fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen zu können.

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

 

Für die Zulassung auf ein Deutsches Kennzeichen

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Für die Zulassung mit einer Zollkennzeichenversicherung nach Polen

können Sie die Gültigkeit zwischen 9 Tage und maximal 360 Tage wählen und ist für alle Kraftfahrzeugarten in den freigegebenen Ländern auf der grünen Internationalen Deckungskarte (IVK) gültig. Der Versand der gelben Versicherungsbescheinigung und der internationalen Versicherungskarte erfolgt binnen 24 Stunden.


Wichtig:

Beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Produktbeschreibung (eVB, Haftpflichtversicherung, Deckungsbereich, Zulassungsunterlagen, Steuerfragen, Mehrwertstuer und Nutzung der Zollkennzeichen) für die Verwendung der Zollkennzeichenschilder!

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Der Deckungsbereich für die Ausfuhrkennzeichenversicherung schließt nachfolgende Ländern aus, da diesem nicht dem internationalen Grüne-Karte-Abkommen angehören. Die Ausfuhrkennzeichenschilder und die Eurokennzeichen sind selbstverständlich gültig, während Kurzzeitkennzeichen meist nicht anerkannt werden. Aus diesem Grund benötigen Sie bei der Ausfuhr des Fahrzeuges zwingend ein Zollkennzeichen und Sie müssen sich bei Einreise oder Durchreise eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen. In der Regel erhalten Sie diese an der Grenze des betreffenden Landes.

Ägypten Georgien Madagaskar Sambia
Äquatorialguinea Ghana Malawi Samoa
Äthiopien Gibraltar Malaysia San Marino
Afghanistan Grenada Malediven Sansibar
Algerien Grönland Mali São Tomé und Príncipe
Amerikanische Jungferninseln Guadeloupe Marshallinseln Saudi Arabien
Angola Guam Martinique Senegal
Anguilla Guatemala Mauretanien Seychellen
Argentinien Guinea Mauritius Sierra Leone
Armenien Guinea Bissau Mayotte Simbabwe
Aruba Guyana Mexiko Singapur
Aserbaidschan Haiti Mikronesien Somalia
Australien Honduras Monaco Sri Lanka
Bahamas Hong Kong Mongolei St. Helena
Bahrain Indien Montenegro Sudan
Bangladesch Indonesien Montserrat Südafrika
Barbados Irak Mosambik Südkorea
Belize Iran Myanmar Suriname
Benin Jamaika Namibia Swasiland
Bhutan Japan Nauru Syrien
Bolivien Jemen Nepal Tadschikistan
Botsuana Jordanien Neukaledonien Taiwan
Brasilien Kambodscha Neuseeland Tansania
Britische Jungferninseln Kamerun Nicaragua Thailand
Brunei Kanada Niederländische Antillen Togo
Burkina Faso Kap Verde Niger Tokelau
Burundi Kasachstan Nigeria Tonga
Chile Katar Niue Trinidad und Tobago
China Kenia Nordkorea Tschad
Costa Rica Kirgisistan Oman Turkmenistan
Demokratische Republik Kongo Kiribati Pakistan Tuvalu
Dominica Kolumbien Palästina Uganda
Dominikanische Republik Komoren Palau Uruguay
Dschibuti Kuba Panama Usbekistan
Ecuador Kuwait Papua Neuguinea Vatikan
El Salvador Laos Paraguay Venezuela
Elfenbeinküste Lesotho Peru Vereinigte Arabische Emirate
Eritrea Libanon Philippinen Vereinigte Staaten
Färöer Inseln Liberia Puerto Rico Vietnam
Fidschi Libyen Republik Kongo Westsahara
Gabun Liechtenstein Ruanda Zentralafrikanische Republik
Gambia Macau Salomonen

 

 

Polen Landesinformationen
Polen

Land: Polen (Republik Polen / Rzeczpospolita Polska)
Hauptstadt: Warschau (Großraum) mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern

Kontinent: Europa (Osteuropa)

Länderkennzeichen: PL
Landesvorwahl: +48
Landeswährung: Zloty (PLN)
Kfz-Nationalitätszeichen: PL
Internet: .pl
Zeitzone: UTC +1
Landeswebseite: http://www.polen.gov.pl

Lage: Nord-Süd zwischen Ostsee und Beskiden, Ost-West zwischen Oder/Neiße und Bug (Koordinaten)
Landesgröße: 312.685 qkm
Bevölkerung: 38.1 Mio. (2005), 124 Einwohner pro qkm
Wachstum: 0,0% pro Jahr
Landessprache: Polnisch
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie mit Zweikammerparlament
Städte: Warschau, Lodz, Krakow, Wroclaw, Gdansk
Flughaefen: Warschau, Katowice, Gdansk, Wroclaw
Flüße: Odra, Wisla, Narew, Warta, Notec


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Die Verbreitung - auch Auszugsweise - und/oder die Vervielfältigung ist ohne Genehmigung untersagt. Die Informationen und Datenbank erhalten Sie gegen Lizenzgebühr bei NEXONWARE GmbH unter www.access-archiv.de

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Zulassungsstellen sind bindend.