Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einer Zollkennzeichenversicherung nach Polen oder andere Länder
Im Sprachgebrauch wird die Kfz-Haftpflichversicherung für das Ausfuhrkennzeichen bzw. Zollkennzeichen auch Ausfuhrversicherung, Zollversicherung, Zollkennzeichenversicherung, Exportkennzeichenversicherung, Transitkennzeichenversicherung und Überführungskennzeichenversicherung genannt.
Versicherungsschutz bei Einreise mit einem Deutschen Kennzeichen oder mit einem Zollkennzeichen nach Polen.
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer eine internationale, grüne Versicherungskarte. Sie gilt als Nachweis, dass für Fahrzeug über den auf der IVK angegebenen Zeitraum Versicherungsschutz besteht.
Das Grüne-Karte-Abkommen ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem Abkommen 41 europäische Länder und 4 außereuropäische Länder an. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auf die jeweilige Mindestdeckungssumme des betreffenden Landes beschränkt.
Wenn auch für viele europäische Länder das Mitführen der IVK nicht mehr zwingend notwendig ist, so raten wir trotzdem bei Fahrten in das Ausland eine grüne Karte mitzuführen. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte entstehen Ihnen keine Kosten.
Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen
der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte
nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer
den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise haben Sie
dann meist viele Unannehmlichkeiten und lange Wartezeiten um den
fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen zu können.
Für die Zulassung auf ein Deutsches Kennzeichen
bieten wir einen für Sie kostenlosen Tarifvergleich in der Kfz-Versicherung an. Sparen Sie mit einer günstigen Kfz-Versicherung bis zu 400,00 Euro und das Jahr für Jahr!Für die Zulassung mit einer Zollkennzeichenversicherung nach Polen
können Sie die Gültigkeit zwischen 9 Tage und maximal 360 Tage wählen und ist für alle Kraftfahrzeugarten in den freigegebenen Ländern auf der grünen Internationalen Deckungskarte (IVK) gültig. Der Versand der gelben Versicherungsbescheinigung und der internationalen Versicherungskarte erfolgt binnen 24 Stunden.
Wichtig:
Beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Produktbeschreibung (eVB, Haftpflichtversicherung, Deckungsbereich, Zulassungsunterlagen, Steuerfragen, Mehrwertstuer und Nutzung der Zollkennzeichen) für die Verwendung der Zollkennzeichenschilder!
Jetzt in 2 Minuten eine Zollzeichenversicherung für ein Ausfuhrkennzeichen nach Polen günstig Online kaufen:
Der Deckungsbereich für die Ausfuhrkennzeichenversicherung schließt nachfolgende Ländern aus, da diesem nicht dem internationalen Grüne-Karte-Abkommen angehören. Die Ausfuhrkennzeichenschilder und die Eurokennzeichen sind selbstverständlich gültig, während Kurzzeitkennzeichen meist nicht anerkannt werden. Aus diesem Grund benötigen Sie bei der Ausfuhr des Fahrzeuges zwingend ein Zollkennzeichen und Sie müssen sich bei Einreise oder Durchreise eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen. In der Regel erhalten Sie diese an der Grenze des betreffenden Landes.
Polen Landesinformationen
Land: Polen (Republik Polen / Rzeczpospolita Polska)
Hauptstadt: Warschau (Großraum) mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern
Kontinent: Europa (Osteuropa)
Länderkennzeichen: PL
Landesvorwahl: +48
Landeswährung: Zloty (PLN)
Kfz-Nationalitätszeichen: PL
Internet: .pl
Zeitzone: UTC +1
Landeswebseite: http://www.polen.gov.pl
Lage: Nord-Süd zwischen Ostsee und Beskiden, Ost-West zwischen Oder/Neiße und Bug (Koordinaten)
Landesgröße: 312.685 qkm
Bevölkerung: 38.1 Mio. (2005), 124 Einwohner pro qkm
Wachstum: 0,0% pro Jahr
Landessprache: Polnisch
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie mit Zweikammerparlament
Städte: Warschau, Lodz, Krakow, Wroclaw, Gdansk
Flughaefen: Warschau, Katowice, Gdansk, Wroclaw
Flüße: Odra, Wisla, Narew, Warta, Notec