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Kfz-Versicherung

Notruf

16.000 Notrufsäulen für Deutschlands Autofahrer

Rund 16.000 Notrufsäulen helfen an den deutschen Autobahnen bei Panne oder Unfall. Alle Notrufe werden seit 1999 von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG in Hamburg betreut.

Einer der mehr als 200 Mitarbeiter der Notrufzentrale nimmt die Daten eines Pannenautos auf, vergewissert sich, dass der Wagen sicher auf dem Standstreifen steht und informiert den gewünschten Pannendienst. Dabei blickt er auf zwei Bildschirme mit dem Notfallbearbeitungssystem und den geografischen Informationen zur Umgebung der Notrufsäule. Unfälle leiten die Betreuer sofort an die Polizei weiter. In einer Dreierkonferenz wird dann das weitere Vorgehen besprochen: Der Anrufer schildert die Ereignisse, die Notrufzentrale liefert Informationen zum Standort, die Polizei alarmiert die Rettungskräfte.

 

0800 NOTFON D - Die mobile Notrufsäule

Ist keine Notrufsäule in der Nähe, hilft der mobile und gebührenfreie Handy-Notruf 0800 NOTFON D.

Egal ob ein Notruf über das Handy oder über eine Notrufsäule eingeht, die Notrufzentrale der Autoversicherer und ihre Mitarbeiter sind rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im Einsatz. Die engagierten Mitarbeiter kümmern sich mit Hilfe modernster technischer Infrastruktur zuverlässig und engagiert um jeden individuellen Fall.

Mit dem Autobahnnotruf und der mobilen Notrufsäule 0800 NOTFON D kann ein lückenloses Notrufnetz gewährleistet werden.

 

PAKOO - der Pannenkoordinator - hilft weiter!

PAKOO - der Pannenkoordinator   Schnelle Hilfe bei einer Fahrzeug-Panne: Mit PAKOO genügt ein Tastendruck auf dem iPhone und der Anrufer wird mit den Service-Mitarbeitern in der Notrufzentrale in Hamburg verbunden. Gleichzeitig wird dort mittels Ortungsfunktion innerhalb kürzester Zeit der genaue Standort angezeigt. Somit ist eine schnelle Hilfe vor Ort gewährleistet. Zur eigenen Kontrolle kann die Genauigkeit der Ortung auf dem iPhone mit verfolgt werden.

Der Pannenkoordinator vermittelt den nächstgelegenen Pannenservice vor Ort oder informiert auf Wunsch einen Hilfeleister im Rahmen eines vorhandenen Schutzbriefes einer Kfz-Versicherung.

Hinweis: Der Pannenkoordinator hilft im Pannenfall. Bei Verkehrsunfällen, in lebensgefährlichen Situationen oder wenn ein Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert, sollte die Polizei unter 110 verständigt werden. Die Nutzung der PAKOO-Applikation geschieht auf eigene Gefahr.

 

Der Funktionstest

Vor der ersten Nutzung von PAKOO empfiehlt sich ein Funktionstest, damit im Pannenfall eine schnelle Hilfeorganisation sichergestellt ist. Dazu muss in den Einstellungen die Mobilfunknummer des iPhones und der Name eingegeben werden. Die Standort- und die Einstellungsdaten werden beim Funktionstest übermittelt. Der Anrufer erhält eine SMS als Bestätigung.

PAKOO - der Pannenkoordinator PAKOO ist ab sofort im App-Store erhältlich

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.