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Kfz-Versicherung

Eine günstige Kfz-Versicherung finden

Bis zu 65% Beitragsunterschied?

Wie ist das möglich?

Die Statistiken bringen es ans Licht. Es wird alles erfasst, ausgewertet und analysiert - so zeigt sich bei jedem Versicherer ein interessantes Kundenprofil, an dem großes Interesse besteht und deshalb werden für diesen Kundenkreis eigene Rabatte und besondere Nachlässe geschaffen.

Der Garagenrabatt, der Wenigfahrer-Rabatt, der Alleinfahrer-Rabatt

Ist ja noch zu verstehen und nachvollziehbar.

Die Statistiken haben nun aber auch 110 Berufe an das Tageslicht gebracht, so kommen jetzt auch Rabatte, die es nicht nur für

Beamte, sondern auch Nachlässe für Akademiker und viele weitere Berufe und auch komplette Berufsgruppen.

So gibt es auch Altersgruppen an denen Versicherer sehr interessiert sind, der Bereich von 18 - 24 Jahre gehört verständlicher Weise nicht dazu, wohl aber von 35 - 38 Jahre.

Da gibt es nun zum Beispiel Sonderrabatte, wenn Sie ein eigenes Wohneigentum besitzen!

Alleinfahrer und Einzelfahrerrabatt, Fahrerkreisrabatt, Familienrabatt oder Kinder-Rabatt, Ladyrabatt bzw. Frauenrabatt, Partnerrabatt, Neuwagenrabatt, Bündelnachlass, Fahranfänger-Rabatt, Nutzerkreis-Rabatt, Elternrabatt, begleitetes Fahrer-Rabatt, Öko-Bonus, Privat-Nutzungs-Rabatt, Berufsgruppenrabatt, Beamtentarif, Landwirtschaftstarif, Wenigfahrernachlass, absolviertes Sicherheitstraining-Rabatt, Erstbesitzerrabatt, Garagenrabatt, Wohnungseigentümer bzw. Hausbesitzer-Rabatt, Bahncard- Rabatt, Ohne- Punkte- Rabatt, Zweitwagenrabatt, Fahrzeugalterrabatt, Wegfahrsperre-Nachlass, Konkurrenz-Rabatt, Treue-Rabatt, Mehrfachpolicenrabatt, Fahrzeugalterrabatt

Jetzt hätten wir beinahe die Autos selbst vergessen ... da sind Sie mal froh, dass Sie sich keinen Lamborghini leisten können ... selbst Golf GTI bringen so manchen Versicherer in tiefe Verlegenheit. Es gibt aber nicht nur Zuschläge sondern auch Rabatte für Autos, wenn diese eine Wegfahrsperre haben oder das Fahrzeug das erste Mal zugelassen wurde (Erstbesitzrabatt).

So nun wissen Sie es, dass man aus mehr als 10.000 Tarifprämien nicht schnell den günstigsten Versicherer aussuchen kann. Ein geschulter Vermittler benötigt für 1 Angebot 3 Tage um alle Rabatte, Nachlässe, Sonderrabatte zu berücksichtigen:

Jetzt haben wir noch nicht über Nachlässe der Werkstattanbindung, über Onlineversicherer und Direktversicherer gesprochen, aber die Nachlass-Schraube findet bei den Versicherern wohl kein Ende.

Unser Tarifrechner macht dies in ein paar Sekunden!

Damit wir jedoch individuell für Sie arbeiten können, benötigen wir alle Angaben die zu der günstigsten Versicherung führen, die Sie sich wünschen.

Auf was warten Sie oder interessieren Sie bis zu 400,- € Ersparnis wirklich nicht?

In 10 Minuten wissen Sie es!

Jetzt vergleichen und eine günstige Kfz-Versicherung Online berechnen

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Doch das Beste nun zum Schluss; ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem amtlichen Kfz-Kennzeichen kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.