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Kfz-Versicherung

Zentralruf

Schadenregulierung im Inland und Ausland - 365 Tage im Jahr

Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter 0180 - 25 0 26 (6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen) die zuständige Versicherung des Unfallverursachers.

Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Zentralruf der Autoversicherer und zur Schadenregulierung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Hier finden Sie das Formular für eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer.

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.