Zulassungsunterlagen für das Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen wird auch Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen, rote Nummer, rote Kennzeichen oder Prüfungsfahrtkennzeichen genannt.
Die Kurzzeitkennzeichenschilder und den roten Zulassungsschein bekommen Sie in jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland. Die Voraussetzungen zur Erlangung eines Kurzzeitkennzeichens / Überführungskennzeichen bei den Zulassungsstellen sind jedoch sehr unterschiedlich. So benötigen Sie bei manchen den Kfz-Brief bzw. Teil 2 der Zulassungsbescheinigung (ZuB) und die Stilllegebescheinigung, andere teilen das Kurzzeitkennzeichen ohne jegliche Fahrzeugdokumente zu.
Manche Zulassungsstellen verlangen einen gültigen TÜV bzw. erteilen nur die Genehmigung zu einer einmaligen Prüfungsfahrt zum nächsten TÜV oder der DEKRA, andere Zulassungsstellen wiederum verzichten auf einen noch gültigen TÜV-Eintrag.
Des Weiters verlangen einige Zulassungsstellen den Personalausweis mit eingetragenem Wohnort oder den Pass und die Vorlage der Meldebescheinigung, andere verzichten auf einen Wohnortnachweis.
Wenn Sie keine Zeit verlieren wollen, raten wir bei dem betreffenden Straßenverkehrsamt vor Beantragung die benötigten Unterlagen zu erfragen! Sie erfahren dort besondere Regelungen - die kostenlose Information ist schneller als doppelte Wege fahren zu müssen.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens und des roten Kfz-Zulassungsscheins müssen Sie folgende Zulassungsunterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Reisepass und Anmeldebescheinigung oder Personalausweis mit eingetragenem Wohnort und Straße bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Freigeschaltete eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Versicherungsnachweis
- Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
- Kfz-Brief und Stilllegebescheinigung bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung (ZuB)
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