Kündigung
Kfz-Abmeldung / Stilllegung / Außer-Betrieb-Setzen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle "Außer-Betrieb-Setzen" (stilllegen / abmelden), melden Sie dies Ihrem Kfz-Versicherer. Ab diesem Zeitpunkt ruht der Kfz-Versicherungsvertrag und kann natürlich jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden.
Es tritt ab diesem Zeitpunkt für maximal 1 Jahr eine beitragsfreie Ruheversicherung in Kraft. Die Ruheversicherung deckt weitere Leistungen aus der Teilkaskoversicherung, wenn diese in den Vertrag eingeschlossen war und Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt (Privatplatz, Garage usw.) ist.
Die Versicherung geht davon aus, dass Sie das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Ihren Namen anmelden.
Kündigen Sie deshalb erst, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug besitzen und die Kfz-Versicherung wechseln möchten.
Wird Ihr Fahrzeug nicht mehr angemeldet (z. B. wegen Totalschaden),
lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag abrechnen.
Formularservice/Download Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format |