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Kfz-Versicherung

Informationen für die Kfz-Versicherung - Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Am 01.03. 2008 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Diese regelt den Informations- und Datenaustausch zwischen Versicherungsgesellschaften, Kraftfahrt-Bundesamt und den Straßenverkehrsämtern bzw. Zulassungsstellen.

Die bisherige Versicherungsdoppelkarte wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) ersetzt. Diese erhalten Sie jetzt sofort Online von uns. Sie besteht aus einer siebenstelligen Zahlen- und Buchstabenkombination (z.B. AGA1A12).

Diese eVB-Nummer benötigen Sie, um Ihr Fahrzeug anzumelden. Die Zulassungsbehörden verwenden die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer um Ihr Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden. Wurde das Fahrzeug mit Hilfe der eVB-Nummer zugelassen, kann diese Nummer kein weiteres mal verwendet werden.

Damit wird die alte Doppelkarte / Versicherungskarte / Deckungskarte endgültig abgelöst und fortan erfolgt die Deckungszusage für die Kfz-Versicherung nur noch in elektronischer Form.

Mit dem eVB-PIN geht es bei der Kfz-Zulassungsstelle schneller. Egal ob Sie ein Kfz zulassen (Neuwagen oder Gebrauchtwagen), einen Wohnortwechsel haben (Kfz ummelden) oder nach einer Stilllegung wieder zulassen möchten, Sie erhalten von uns die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer.

In wenigen Minuten wissen Sie, wie viel Sie sparen können. Nutzen Sie unseren Kfz-Tarifvergleich der mehr als 200 Kfz-Tarife für Sie kostenlos vergleicht.

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Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.