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Kfz-Versicherung

Kfz-Steuer für PKW

Grundsatz: Hohe Schadstoffbelastung – hohe Steuerbelastung

Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von der Schadstoffklasse Ihres Pkws ab, es gibt nachstehende Kategorien:

  • Euro 1
  • Euro 2
  • Euro 3
  • Euro 4
  • Euro 5 gültig seit 01.09.2009 (es wird die die CO²-Emission berücksichtigt)
  • 3 Liter Auto
  • Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen und
  • Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen

Geplant ist noch Euro 6, voraussichtlich ab dem Jahr 2014.

Kfz-Steuer mit dem Steuerrechner, jetzt kostenlos Online berechnen:

Kfz-Steuerrechner
für Erstzulassung bis 30.06.2006

Kfz-Steuerrechner für Erstzulassung bis 30.06.2006

Kfz-Steuerrechner
für Erstzulassungen ab 01.07.2009

Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 01.07.2009

 

Pkw mit Benzinmotor werden zwischen ca. 6,75 und 27,50 Euro für je angefangene 100 cm³ Hubraum berechnet.

Pkw mit Dieselmotor werden zwischen ca. 15,00 und 38,00 je angefangene 100 cm³ Hubraum berechnet. Dieselfahrzeuge ohne Russfilter erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von ca. 1,20 je angefangene 100 cm³ Hubraum. Dieselfahrzeuge der Emissionsgruppe Euro 6 erhalten in der Zeit von 2011 bis 2013 eine Reduzierung der Kfz-Steuer von 150 €.

Pkws mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 erhalten eine vollständige Steuerbefreiung und anschließend werden sie mit der geringeren Kfz-Steuer besteuert - je nach den aufgezeigten Berechnungsmodellen erhalten Sie dann den preiswerteren "Steuertarif".

Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis 31.12.2012 unverändert besteuert. Ab 2013 (Euro-Norm 6) ist eine neue Regelung geplant.

Schwerbehinderte mit dem Ausweis Status G oder GI können zwischen einer Steuerermäßigung von 50% und mit freier Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen.

Schwerbehinderte mit dem Ausweis, Status H, BI, aG können eine 100%ige Steuerermäßigung zusammen mit freier Fahrt mit öffentlichen Verkehrmitteln beantragen.

 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.