Kfz-Steuer für PKW
Grundsatz: Hohe Schadstoffbelastung – hohe Steuerbelastung
Wie viel Steuern Sie zahlen müssen, hängt von der Schadstoffklasse Ihres Pkws ab, es gibt nachstehende Kategorien:
- Euro 1
- Euro 2
- Euro 3
- Euro 4
- Euro 5 gültig seit 01.09.2009 (es wird die die CO²-Emission berücksichtigt)
- 3 Liter Auto
- Pkw, die bei Ozonalarm fahren dürfen und
- Pkw, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen
Geplant ist noch Euro 6, voraussichtlich ab dem Jahr 2014.
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Pkw mit Benzinmotor werden zwischen ca. 6,75 und 27,50 Euro für je angefangene 100 cm³ Hubraum berechnet.
Pkw mit Dieselmotor werden zwischen ca. 15,00 und 38,00 je angefangene 100 cm³ Hubraum berechnet. Dieselfahrzeuge ohne Russfilter erhalten einen zusätzlichen Aufschlag von ca. 1,20 je angefangene 100 cm³ Hubraum. Dieselfahrzeuge der Emissionsgruppe Euro 6 erhalten in der Zeit von 2011 bis 2013 eine Reduzierung der Kfz-Steuer von 150 €.
Pkws mit Erstzulassung zwischen dem 05.11.2008 und 30.06.2009 erhalten eine vollständige Steuerbefreiung und anschließend werden sie mit der geringeren Kfz-Steuer besteuert - je nach den aufgezeigten Berechnungsmodellen erhalten Sie dann den preiswerteren "Steuertarif".
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis 31.12.2012 unverändert besteuert. Ab 2013 (Euro-Norm 6) ist eine neue Regelung geplant.
Schwerbehinderte mit dem Ausweis Status G oder GI können zwischen einer Steuerermäßigung von 50% und mit freier Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen.
Schwerbehinderte mit dem Ausweis, Status H, BI, aG können eine 100%ige Steuerermäßigung zusammen mit freier Fahrt mit öffentlichen Verkehrmitteln beantragen.