Behördenkennzeichen
Eine Erkennung der Kennzeichen für Behörden gab es nur bis zum 28.02.2007.
Behörden, Stadtverwaltung oder Landverwaltung, die Polizei, Berufsfeuerwehr und Rettungsdienste sowie Organisationen und konsularische Vertretungen haben bzw. hatten sogenannte Behördenkennzeichen die nur eine ein- bis fünfstellige Zahl ohne Buchstaben ausweisen.
Seit dem 01.03.2007 werden diese Behördenkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung bis auf die von den konsularischen Vertretungen verwendeten Nummernkreise nicht mehr zugeteilt.
Einige Kreise und Städter haben nun vorreservierte Nummerngruppen oder sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark.
Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
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