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Kfz-Versicherung

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen

Eine Erkennung der Kennzeichen für Behörden gab es nur bis zum 28.02.2007.

Behörden, Stadtverwaltung oder Landverwaltung, die Polizei, Berufsfeuerwehr und Rettungsdienste sowie Organisationen und konsularische Vertretungen haben bzw. hatten sogenannte Behördenkennzeichen die nur eine ein- bis fünfstellige Zahl ohne Buchstaben ausweisen.

Seit dem 01.03.2007 werden diese Behördenkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung bis auf die von den konsularischen Vertretungen verwendeten Nummernkreise nicht mehr zugeteilt.

Einige Kreise und Städter haben nun vorreservierte Nummerngruppen oder sperren ganze Buchstabenfolgen für den Behördenfuhrpark.

 

Neue Berechnungsgrundlagen in der Kfz-Versicherung

Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.

Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!

Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:

Ihre Postleitzahl:
 

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.