Kfz-Versicherung
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass
sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines
Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren
Anbieter wechseln.
Der Gesetzgeber hat ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung
festgelegt. Die Kündigung ist wirksam zu dem Zeitpunkt an
dem die Beitragserhöhung wirken würde. In der Regel ist
dies der 01.01. des Folgejahres bzw. der Ablauf des Vertrages (siehe
Versicherungspolice Ablauf).
Die Kündigung muss 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.
Das Kündigungsrecht besteht auch dann unverändert, wenn eine Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse die Beitragserhöhung verursacht.
Hinweis: Einige Versicherer teilen erst im Dezember die neuen Prämien für das Folgejahr mit. Ist der Beitrag höher als im bisherigen Versicherungsjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht jedoch der Versicherer gleichzeitig den Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ist es nicht möglich den Versicherungsvertrag aufzuheben.
Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse
Wenn sich zum neuen Jahr die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert, dann haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Die Einstufung ersehen Sie aus Ihrer Beitragsrechnung. Vergleichen Sie also ganz einfach die Zahlen Ihrer aktuellen Rechnung mit der vorherigen Rechnung. Führt die Neueinstufung allerdings zu einem niedrigeren Beitrag, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
Verdeckte Tariferhöhung
Eine verdeckte Tariferhöhung entsteht durch den Schadenfreiheitsrabatt, der im neuen Jahr zu einer Prämiensenkung führt, aber gleichzeitig durch Änderung der Typklasse und/oder der Regionalklasse den Beitrag verteuert. Unterm Strich ist somit Ihre Versicherung noch immer günstiger als im Vorjahr, dennoch besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Änderungen.
Es ist also entscheidend, wenn keine Rabattgutschrift erfolgt
wäre, dass sich der Beitrag auch nicht verteuert hat!
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Haben Sie das Recht zur Sonderkündigung verpasst empfehlen wir die Kfz-Versicherung fristgerecht zu kündigen.
Bei einer ordentlichen Kündigung
müssen Sie in den meisten Fällen
Ihre Kfz Versicherung bis zum 30. November kündigen. Die meisten der
Verträge laufen bei einmonatiger Kündigungsfrist am Ende eines
Jahres zum 31.12. aus. Somit können Sie übergangslos ab dem 1.
Januar des Folgejahres bei einem neuen, günstigeren Kfz Versicherer
versichert sein. Sollten Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert
sich der bestehende Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Ihre Kündigung muss am 30. November des Jahres bei Ihrer Kfz-Versicherung
eingehen. Schicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig einige Tage vor dem
30.11. als Einschreiben mit Rückschein oder vorab als Fax.
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