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Kfz-Versicherung

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Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Der Gesetzgeber hat ein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung festgelegt. Die Kündigung ist wirksam zu dem Zeitpunkt an dem die Beitragserhöhung wirken würde. In der Regel ist dies der 01.01. des Folgejahres bzw. der Ablauf des Vertrages (siehe Versicherungspolice Ablauf).

Die Kündigung muss 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung erfolgen.

Das Kündigungsrecht besteht auch dann unverändert, wenn eine Einstufung der Typklasse oder der Regionalklasse die Beitragserhöhung verursacht.

Hinweis: Einige Versicherer teilen erst im Dezember die neuen Prämien für das Folgejahr mit. Ist der Beitrag höher als im bisherigen Versicherungsjahr besteht ein Sonderkündigungsrecht. Erhöht jedoch der Versicherer gleichzeitig den Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ist es nicht möglich den Versicherungsvertrag aufzuheben.

 

Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse

Wenn sich zum neuen Jahr die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert, dann haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Die Einstufung ersehen Sie aus Ihrer Beitragsrechnung. Vergleichen Sie also ganz einfach die Zahlen Ihrer aktuellen Rechnung mit der vorherigen Rechnung. Führt die Neueinstufung allerdings zu einem niedrigeren Beitrag, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

 

Verdeckte Tariferhöhung

Eine verdeckte Tariferhöhung entsteht durch den Schadenfreiheitsrabatt, der im neuen Jahr zu einer Prämiensenkung führt, aber gleichzeitig durch Änderung der Typklasse und/oder der Regionalklasse den Beitrag verteuert. Unterm Strich ist somit Ihre Versicherung noch immer günstiger als im Vorjahr, dennoch besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Änderungen.

Es ist also entscheidend, wenn keine Rabattgutschrift erfolgt wäre, dass sich der Beitrag auch nicht verteuert hat!

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Haben Sie das Recht zur Sonderkündigung verpasst empfehlen wir die Kfz-Versicherung fristgerecht zu kündigen.

Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie in den meisten Fällen Ihre Kfz Versicherung bis zum 30. November kündigen. Die meisten der Verträge laufen bei einmonatiger Kündigungsfrist am Ende eines Jahres zum 31.12. aus. Somit können Sie übergangslos ab dem 1. Januar des Folgejahres bei einem neuen, günstigeren Kfz Versicherer versichert sein. Sollten Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, verlängert sich der bestehende Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Ihre Kündigung muss am 30. November des Jahres bei Ihrer Kfz-Versicherung eingehen. Schicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig einige Tage vor dem 30.11. als Einschreiben mit Rückschein oder vorab als Fax.

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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.