Deckungsbereich der Kfz Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einem Kurzzeitkennzeichen
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer eine internationale, grüne Versicherungskarte ( IVK ). Sie gilt als Nachweis, dass für Ihr Fahrzeug der Versicherungsschutz über den auf der IVK angegebenen Zeitraum besteht.
Das Grüne-Karte-Abkommen ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem Abkommen 41 europäische Länder und 4 außereuropäische Länder an. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auf die jeweilige Mindestdeckungssumme des betreffenden Landes beschränkt.
Wenn auch für viele europäische Länder das Mitführen der IVK nicht mehr zwingend notwendig ist, so raten wir sie trotzdem bei Fahrten in das Ausland mitzuführen. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte entstehen Ihnen keine Kosten.
Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise haben Sie dann meist viele Unannehmlichkeiten und lange Wartezeiten um den fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen zu können.
Für die Zulassung auf ein Deutsches Kennzeichen
bieten wir einen für Sie kostenlosen Tarifvergleich in der Kfz-Versicherung an. Sparen Sie mit einer günstigen Kfz-Versicherung bis zu 400,00 Euro und das Jahr für Jahr!Für die Zulassung mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung
können Sie die Gültigkeit zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in die freigegebenen Länder jedoch nur zusammen mit einer grünen Internationalen Versicherungskarte (IVK) wählen. Diese erhalten Sie von uns auf Wunsch binnen 2 Minuten online oder per Post am folgenden Arbeitstag.
Wichtig:
Beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Produktbeschreibung (Deckungsbereich, Zulassungsunterlagen und Nutzung der Kurzzeitkennzeichen) für die Verwendung der Kurzzeitkennzeichenschilder!
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Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzkennzeichen im Ausland kommen kann. Die Neuregelung für die Nutzung der Kurzkennzeichen ist im Ausland nicht überall bekannt.
Die Verwendung dieser Kurzkennzeichen-Schilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers. Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Ausfuhrkennzeichen mit Zollversicherung. (Siehe: Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zollkennzeichen)
Der Deckungsbereich für die Kurzzeitkennzeichenversicherung schließt nachfolgende Ländern aus, aus diesem Grund benötigen Sie zwingend ein Zollkennzeichen und Sie müssen sich eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen. In der Regel erhalten Sie diese an der Grenze des betreffenden Landes.
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Zollversicherung auswählen und kaufen
Ab sofort stufen einige Kfz-Versicherer Ihre Regionalklasse nicht mehr nach dem Zulassungsbezirk (F = Frankfurt) sondern nach der Postleitzahl ein. Ihr Ort bzw. Ihre Postleitzahl - und nicht wie bisher der Zulassungsbereich - wird zur Prämienberechnung herangezogen.
Trotz gleichem Kfz-Kennzeichen, kann Ihr Nachbarort jetzt teuerer oder billiger sein, selbst größere Städte werden zur Berechnung in Ihre Stadtteile aufgeteilt!
Es geht um Ihr Geld - bis zu 65% können Sie jetzt Jahr für Jahr einsparen. In wenigen Minuten wissen Sie wie viel Sie sparen, Sie brauchen nur Ihre Postleitzahl eintragen:
Ihre Postleitzahl:
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