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Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung nach Griechenland oder andere Länder

Das Kurzzeitkennzeichen wird auch Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen, rote Nummer, rote Kennzeichen oder Prüfungsfahrtkennzeichen genannt.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung für das Deutsche Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Eurokennzeichen Kfz-Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen nach Griechenland

 

Versicherungsschutz bei Einreise mit einem Deutschen Kennzeichen oder mit einem Kurzzeitkennzeichen nach Griechenland.

Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer eine internationale, grüne Versicherungskarte. Sie gilt als Nachweis, dass für Fahrzeug über den auf der IVK angegebenen Zeitraum Versicherungsschutz besteht.

Das Grüne-Karte-Abkommen ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Derzeit gehören dem Abkommen 41 europäische Länder und 4 außereuropäische Länder an. Der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung ist auf die jeweilige Mindestdeckungssumme des betreffenden Landes beschränkt.


Wenn auch für viele europäische Länder das Mitführen der IVK nicht mehr zwingend notwendig ist, so raten wir trotzdem bei Fahrten in das Ausland eine grüne Karte mitzuführen. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte entstehen Ihnen keine Kosten.

Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise haben Sie dann meist viele Unannehmlichkeiten und lange Wartezeiten um den fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen zu können.

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

 

Für die Zulassung auf ein Deutsches Kennzeichen

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Für die Zulassung mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung nach Griechenland

können Sie die Gültigkeit zwischen 1 Tag und maximal 5 Tagen für die Überführung von Kraftfahrzeugen in die freigegebenen Länder jedoch nur zusammen mit einer grünen Internationalen Versicherungskarte (IVK) wählen. Diese erhalten Sie von uns auf Wunsch binnen 2 Minuten online oder per Post am folgenden Arbeitstag.


Wichtig:

Beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Produktbeschreibung (Deckungsbereich, Zulassungsunterlagen und Nutzung der Kurzzeitkennzeichen) für die Verwendung der Kurzzeitkennzeichenschilder!

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Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass es noch immer zu erheblichen Problemen bei der Nutzung von Kurzkennzeichen im Ausland kommen kann. Die Neuregelung für die Nutzung der Kurzkennzeichen ist im Ausland nicht überall bekannt.

Die Verwendung dieser Kurzkennzeichen-Schilder im Ausland erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Fahrers. Wenn Ihr Fahrzeug endgültig ins Ausland gebracht wird, empfehlen wir ein Zollkennzeichen mit Zollversicherung. (Siehe: Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zollkennzeichen)

Der Deckungsbereich für die Kurzzeitkennzeichen Versicherung schließt nachfolgende Ländern aus, aus diesem Grund benötigen Sie zwingend ein Zollkennzeichen und Sie müssen sich eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen. In der Regel erhalten Sie diese an der Grenze des betreffenden Landes.

Ägypten Georgien Madagaskar Sambia
Äquatorialguinea Ghana Malawi Samoa
Äthiopien Gibraltar Malaysia San Marino
Afghanistan Grenada Malediven Sansibar
Algerien Grönland Mali São Tomé und Príncipe
Amerikanische Jungferninseln Guadeloupe Marshallinseln Saudi Arabien
Angola Guam Martinique Senegal
Anguilla Guatemala Mauretanien Seychellen
Argentinien Guinea Mauritius Sierra Leone
Armenien Guinea Bissau Mayotte Simbabwe
Aruba Guyana Mexiko Singapur
Aserbaidschan Haiti Mikronesien Somalia
Australien Honduras Monaco Sri Lanka
Bahamas Hong Kong Mongolei St. Helena
Bahrain Indien Montenegro Sudan
Bangladesch Indonesien Montserrat Südafrika
Barbados Irak Mosambik Südkorea
Belize Iran Myanmar Suriname
Benin Jamaika Namibia Swasiland
Bhutan Japan Nauru Syrien
Bolivien Jemen Nepal Tadschikistan
Botsuana Jordanien Neukaledonien Taiwan
Brasilien Kambodscha Neuseeland Tansania
Britische Jungferninseln Kamerun Nicaragua Thailand
Brunei Kanada Niederländische Antillen Togo
Burkina Faso Kap Verde Niger Tokelau
Burundi Kasachstan Nigeria Tonga
Chile Katar Niue Trinidad und Tobago
China Kenia Nordkorea Tschad
Costa Rica Kirgisistan Oman Turkmenistan
Demokratische Republik Kongo Kiribati Pakistan Tuvalu
Dominica Kolumbien Palästina Uganda
Dominikanische Republik Komoren Palau Uruguay
Dschibuti Kuba Panama Usbekistan
Ecuador Kuwait Papua Neuguinea Vatikan
El Salvador Laos Paraguay Venezuela
Elfenbeinküste Lesotho Peru Vereinigte Arabische Emirate
Eritrea Libanon Philippinen Vereinigte Staaten
Färöer Inseln Liberia Puerto Rico Vietnam
Fidschi Libyen Republik Kongo Westsahara
Gabun Liechtenstein Ruanda Zentralafrikanische Republik
Gambia Macau Salomonen

 

 

Griechenland Landesinformationen
Griechenland

Land: Griechenland (Griechische Republik / Ellinikí Dimokratía)
Hauptstadt: Athen, Großraum Athen/Piräus ca. 4,5 Mio. Einwohner

Kontinent: Europa (Südeuropa)

Länderkennzeichen: GR
Landesvorwahl: +30
Landeswährung: Euro (EUR)
Kfz-Nationalitätszeichen: GR
Internet: .gr
Zeitzone: UTC+2 OEZ / UTC+3 OESZ (März - Oktober)
Landeswebseite:

Lage: Halbinsel- und Inselstaat in Südosteuropa (Koordinaten)
Landesgröße: 131.957 qkm (107.000 qkm Festland und ca. 25.000 qkm Inselfläche), Küstenlänge ca. 15.000 km
Bevölkerung: ca. 11,25 Mio., Bevölkerungswachstum: 0,5%
Landessprache: Neugriechisch
Regierungsform: Seit 1974 parlamentarische Demokratie, Einkammersystem mit 300 Abgeordneten
Städte: Athen, Saloniki, Piräus, Patras, Peristerion, Heraklion, Larissa, Kallithea, Nikaia, Kalamaria, Volos
Flughaefen:
Flüße:


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Die Verbreitung - auch Auszugsweise - und/oder die Vervielfältigung ist ohne Genehmigung untersagt. Die Informationen und Datenbank erhalten Sie gegen Lizenzgebühr bei NEXONWARE GmbH unter www.access-archiv.de

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Zulassungsstellen sind bindend.