home
kontakt
impressum
Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deutschen Kennzeichen oder mit einer Kurzzeitkennzeichenversicherung nach Indien oder andere Länder

Das Kurzzeitkennzeichen wird auch Kurzkennzeichen, Überführungskennzeichen, Probefahrtkennzeichen, rote Nummer, rote Kennzeichen oder Prüfungsfahrtkennzeichen genannt.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung für das Deutsche Kfz-Kennzeichen, Nummernschild, Eurokennzeichen Kfz-Haftpflichtversicherung für das Kurzzeitkennzeichen nach Indien

 

Die Eurokennzeichen sind im Land Indien selbstverständlich gültig, während Kurzzeitkennzeichen meist nicht anerkannt werden.

Grundsätzlich nicht versichert ist jedoch der Deckungsbereich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Arten von Kennzeichenschildern, da das Land Indien nicht dem internationalen Grüne-Karte-Abkommen angehören.

Aus diesem Grund benötigen Sie bei der Ausfuhr des Fahrzeuges zwingend ein Zollkennzeichen und müssen sich bei Einreise oder Durchreise eine eigene Versicherung nach den jeweils gültigen Versicherungsbestimmungen des Landes kaufen.

Dies gilt auch bei Ein- und Durchreise für ein Eurokennzeichen!

In der Regel erhalten Sie den zusätzlichen Versicherungsschutz an der Grenze des betreffenden Landes.

Sollten Sie die Reise per eigener Achse beginnen, so ist der Versicherungsschutz nur in den nachstehenden Ländern, die dem internationalen Grüne-Karten-Abkommen beigetreten sind gültig, weshalb die Beantragung einer grünen internationalen Versicherungskarte notwendig ist. Für die Ausstellung einer grünen, internationalen Versicherungskarte für ein nationales bzw. ein Eurokennzeichen entstehen Ihnen keine Kosten.

Beachten Sie bitte vor Antritt Ihrer Reise, dass die Länderkennzeichen der von Ihnen bereisten Länder auf der internationalen Versicherungskarte nicht durchkreuzt sind, da in diesem Falle dann Ihr Versicherer den Deckungsschutz nicht übernimmt. Bei Einreise in nicht genannte oder gestrichene Länder auf der grünen Karte müssen Sie den fehlenden Versicherungsschutz vor Ort kaufen.

Der Geltungsbereich der deutschen Versicherung für alle Arten von Kennzeichen ist nur in nachstehenden Ländern gültig:

Albanien Großbritannien / England F.Y.R.O.M. / Mazedonien Serbien
Andorra Irland Moldawien Slowakische Republik / Slowakei
Belgien Island Niederlande / Holland Slowenien
Bosnien-Herzegowina Israel Norwegen Spanien
Bulgarien Italien Österreich Tschechische Republik / Tschechien
Dänemark Kroatien Polen Tunesien
Deutschland Lettland Portugal Türkei
Estland Litauen Rumänien Ukraine
Finnland Luxemburg Russland Ungarn
Frankreich Malta Schweden Weißrussland
Griechenland Marokko Schweiz Zypern

 

Für die Zulassung auf ein Deutsches Kennzeichen

bieten wir einen für Sie kostenlosen Tarifvergleich in der Kfz-Versicherung an. Sparen Sie mit einer günstigen Kfz-Versicherung bis zu 400,00 Euro und das Jahr für Jahr!

Jetzt vergleichen und eine günstige Kfz-Versicherung Online berechnen

Für die Zulassung mit einer Zollkennzeichenversicherung nach Indien

können Sie die Gültigkeit zwischen 9 Tage und maximal 360 Tage wählen und ist für alle Kraftfahrzeugarten in den freigegebenen Ländern auf der grünen internationalen Deckungskarte (IVK) gültig. Der Versand der gelben Versicherungsbescheinigung und der internationalen Versicherungskarte erfolgt binnen 24 Stunden.

Bitte hier klicken ...


Wichtig:

Möchten Sie trotzdem eine Kurzzeitkennzeichen, so können Sie jetzt eine Kurzzeitkennzeichenversicherung Online kaufen.

Beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Produktbeschreibung (Deckungsbereich, Zulassungsunterlagen und Nutzung der Kurzzeitkennzeichen) für die Verwendung der Kurzzeitkennzeichenschilder!

eVB kaufen in nur 3 Minuten

Jetzt in 2 Minuten eine Kurzzeitkennzeichenversicherung für ein Kurzkennzeichen nach Indien günstig Online kaufen:

Anzahl: 
Fahrzeugtyp: 
Laufzeit: 
IVK: 
Preis:  23,95 EUR *
pro Stück
Jetzt auswählen und bestellen
* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungs- und Mehrwertsteuer.

 

Es besteht in nachstehenden Ländern kein Versicherungsschutz, gleich mit welcher Art von Kennzeichen Sie ein- oder durchreisen wollen.

Nur nationale- und Eurokennzeichen sind anerkannt. Die Einreise mit Kurzzeitkennzeichen wird meist zurückgewiesen, da Kurzzeitkennzeichen international nicht anerkannt sind.

Bei Einreise benötigen Sie den jeweils vorgeschriebenen Versicherungsschutz, der meist an den Grenzübergangsstellen angeboten wird.

Ägypten Georgien Madagaskar Sambia
Äquatorialguinea Ghana Malawi Samoa
Äthiopien Gibraltar Malaysia San Marino
Afghanistan Grenada Malediven Sansibar
Algerien Grönland Mali São Tomé und Príncipe
Amerikanische Jungferninseln Guadeloupe Marshallinseln Saudi Arabien
Angola Guam Martinique Senegal
Anguilla Guatemala Mauretanien Seychellen
Argentinien Guinea Mauritius Sierra Leone
Armenien Guinea Bissau Mayotte Simbabwe
Aruba Guyana Mexiko Singapur
Aserbaidschan Haiti Mikronesien Somalia
Australien Honduras Monaco Sri Lanka
Bahamas Hong Kong Mongolei St. Helena
Bahrain Indien Montenegro Sudan
Bangladesch Indonesien Montserrat Südafrika
Barbados Irak Mosambik Südkorea
Belize Iran Myanmar Suriname
Benin Jamaika Namibia Swasiland
Bhutan Japan Nauru Syrien
Bolivien Jemen Nepal Tadschikistan
Botsuana Jordanien Neukaledonien Taiwan
Brasilien Kambodscha Neuseeland Tansania
Britische Jungferninseln Kamerun Nicaragua Thailand
Brunei Kanada Niederländische Antillen Togo
Burkina Faso Kap Verde Niger Tokelau
Burundi Kasachstan Nigeria Tonga
Chile Katar Niue Trinidad und Tobago
China Kenia Nordkorea Tschad
Costa Rica Kirgisistan Oman Turkmenistan
Demokratische Republik Kongo Kiribati Pakistan Tuvalu
Dominica Kolumbien Palästina Uganda
Dominikanische Republik Komoren Palau Uruguay
Dschibuti Kuba Panama Usbekistan
Ecuador Kuwait Papua Neuguinea Vatikan
El Salvador Laos Paraguay Venezuela
Elfenbeinküste Lesotho Peru Vereinigte Arabische Emirate
Eritrea Libanon Philippinen Vereinigte Staaten
Färöer Inseln Liberia Puerto Rico Vietnam
Fidschi Libyen Republik Kongo Westsahara
Gabun Liechtenstein Ruanda Zentralafrikanische Republik
Gambia Macau Salomonen

 

 

Indien Landesinformationen
Indien

Land: Indien (Republik Indien / Republic of India / Bharat Ganarajya (Hindi))
Hauptstadt: Neu-Delhi (Einwohnerzahl: circa 15 Millionen Einwohner, ""National Capital Territory of Delhi"")

Kontinent: Asien (Südwestasien)

Länderkennzeichen: IN
Landesvorwahl: +91
Landeswährung: Indische Rupie (INR)
Kfz-Nationalitätszeichen: IND
Internet: .in
Zeitzone: UTC + 5:30 = MEZ + 4:30
Landeswebseite: http://goidirectory.nic.in

Lage: Südasien (beiderseits des nördlichen Wendekreises) (Koordinaten)
Landesgröße: 3.287.000 qkm (gut neun Mal die Fläche Deutschlands)
Bevölkerung: circa 1,1 Milliarden
Wachstumsrate: circa 1,9% pro Jahr (Durchschnitt der Jahre 1991-2001)
Landessprache: Hindi und Englisch als Landessprachen, 21 weitere anerkannte Sprachen
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie: Bundesstaat (28 Staaten, 6 Unions-Territorien, National Capital Territory Delhi)
Städte:
Flughaefen:
Flüße:


Haftungsausschluss
Die zur Verfügung gestellten Informationen sind aus allgemein gültigen Informationsquellen zusammengefasst. Aus diesem Grunde erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtsgültigkeit. Sie sind nur als Anregungen und Informationen zu verstehen und sind im Weiteren nicht abschließend. Sie entbinden den Verwender nicht von eigener sorgfältiger Überprüfung. Wir können demgemäß keinerlei Haftung für Auswirkungen bei Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten übernehmen.
Die Verbreitung - auch Auszugsweise - und/oder die Vervielfältigung ist ohne Genehmigung untersagt. Die Informationen und Datenbank erhalten Sie gegen Lizenzgebühr bei NEXONWARE GmbH unter www.access-archiv.de

Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen der Zulassungsstellen sind bindend.