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Kfz-Versicherung

Kündigung
Kfz-Abmeldung / Stilllegung / Außer-Betrieb-Setzen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle "Außer-Betrieb-Setzen" (stilllegen / abmelden), melden Sie dies Ihrem Kfz-Versicherer. Ab diesem Zeitpunkt ruht der Kfz-Versicherungsvertrag und kann natürlich jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden.

Es tritt ab diesem Zeitpunkt für maximal 1 Jahr eine beitragsfreie Ruheversicherung in Kraft. Die Ruheversicherung deckt weitere Leistungen aus der Teilkaskoversicherung, wenn diese in den Vertrag eingeschlossen war und Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt (Privatplatz, Garage usw.) ist.

Die Versicherung geht davon aus, dass Sie das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf Ihren Namen anmelden.

Kündigen Sie deshalb erst, wenn Sie ein Ersatzfahrzeug besitzen und die Kfz-Versicherung wechseln möchten.

Wird Ihr Fahrzeug nicht mehr angemeldet (z. B. wegen Totalschaden), lassen Sie Ihren Versicherungsvertrag abrechnen.

Formularservice/Download

Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format
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Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.