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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung: Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Wählen Sie das Verkaufsdatum als Kündigungsdatum. Grundsätzlich raten wir bei einem Kfz-Verkauf die vorherige Außerbetriebsetzung (Abmeldung des Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsstelle). Wird das Fahrzeug vom Käufer nicht ab- bzw. umgemeldet, haften Sie für die Kfz-Steuer und die Kfz-Versicherung bis zu 2 Jahre!

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Kfz kaufen, können Sie selbst eine neue Kfz-Versicherung bestimmen. Nutzen Sie unseren Kfz-Tarifvergleich.

Formularservice/Download

Kündigungsschreiben im Microsoft Word Format
Kfz-Versicherung günstig Tarifvergleich

 

Haftungsausschluss
Da eine Vielzahl von Versicherern unterschiedliche Leistungs- und Deckungskonzepte anbieten und eine Vielzahl von Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen haben, können unsere Informationen im Weiteren nicht abschließend sein. Demgemäß übernehmen wir für diese keinerlei Haftung. Schriftliche Aussagen und Schaubilder stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung durch uns dar. Bindend sind ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer zugrunde gelegten allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte, die einschlägigen Vorschriften der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der zuständigen Finanzämter bzw. im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.